LG Münster: Werbung mit wissenschaftlichen Aussagen muss abgesichert sein

Nach der Entscheidung des LG Münster vom 02.06.2009 (Beschluss vom 02.0.2009 – Az: 25 O 126/08) ist die Werbung für Kosmetikmittel nur bei dem Vorliegen einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung rechtmäßig. Mit der Entscheidung gab die Kammer der Klägerin Recht, die die Reklame der Beklagten für wettbewerbswidrig, also somit rechtswidrig hielt.

Nach Auffassung der Kammer sei die streitgegenständliche Werbung der Beklagten irreführend, denn die Beklagte habe in ihrer Reklame für Lasergeräte mit wissenschaftlichen Aussagen geworben, die tatsächlich nur durch den Einsatz eines spezifischen Serums erzielt werden könnten. Hierzu hätte es nach Auffassung der Kammer eines Hinweises in der Reklame bedurft.

Aufgrund des mangelnden Hinweises sei der erforderliche Einsatz des Serums für den durch…

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Themen: Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 6. Januar 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

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