LG Münster: Streitwert Spam im Eilverfahren 7.500 EUR

Streitwert bei Unterlassungsansprüchen wegen Spam im Eilverfahren € 7.500

Das Landgericht Münster hat in seinem Beschluss vom 30.04.2007 zum Aktenzeichen 15 O 180/07 den Streitwert für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Spam im einstweiligen Verfügungsverfahren auf € 7.500,00 festgesetzt.

(Landgericht Münster, Beschluss vom 30.04.2007, AZ. 15 O 180/07)

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Themen: Spam , Streitwert Spam

Erschienen 10. Juni 2007 auf http://www.spam-abwehren.de.

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