Kein Schadenersatz bei “Rufmord”
Handelsvertreter Blog | 24. Juli 2011 — Die Uniklinik Münster beschäftigte eine Herzchirurgin. Böse Schreiben gingen an verschiedene Einrichtungen, Behörden u.s.w., …
Wegen anonymer Anschuldigungen gegen ihren früheren Arbeitgeber, die Uniklinik in Münster (UKM), steht eine Herzchirurgin vor Gericht. Die 51 Jahre alte Medizinerin und ihr Lebensgefährte sollen im Sommer 2008 mehrere Briefe verschickt haben. (siehe auch
LAG Hamm: Urteil zur Schadensersatzforderung gegen Chefärztin und Lebensgefährten nach anonymen Briefen)
Die Schreiben hatten von tödlich verlaufenen Operationen berichtet und Patienten mit persönlichen Daten erwähnt. Dort sei zum Beispiel gestanden: «Der Tod wäre vermeidbar gewesen.» Mit den Briefen an eine Justizbehörde, einen Fernsehsender und Angehörige von Patienten hätte das Paar laut Anklage völlig haltlose Behauptungen verbreitet.
Eine Ärztekommission habe die Vorwürfe gegen die Klinik untersucht. Ihr Ergebnis: Alles sei aus der Luft gegriffen. Die StA gehe von Rufmord aus, da es nicht um Qualitätsverbesserung, sondern nur um einen persönlichen Rachefeldzug wegen der als ungerecht empfundenen fristlosen Kündigung gegangen sei. Nach schweren Spannungen mit ihrem Vorgesetzen hätte die Medizinerin die Klinik verlassen müssen. Darin läge laut StA ein weiteres Motiv: Die Anschuldigungen hätten der Angeklagten dabei helfen können, den damaligen Ärztlichen Direktor der Herzchirurgie zu diskreditieren und seine Nachfolge anzutreten.
Das Paar äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht. Die Ärztin und ihr 56 Jahre alter Lebensgefährte seien unter anderem wegen falscher Verdächtigung, Verletzung von Privatgeheimnissen und Datenschutz-Verstößen angeklagt. Der Verteidiger der Chirurgin habe die Neutralität eines Arztes der Untersuchungskommission in Z…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. November 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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