LG München verbietet Linksetzung auf illegale Kopiersoftware
(zitiert aus "juris nachrichten")
Das LG München I hat am 07.03.2005 entschieden, dass das Setzen eines Links auf den eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur
Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs anbietet, eine unerlaubte Beihilfe zur illegalen Verbreitung verbotener Software
darstellt.
Das Gericht verbot dem Internet-Informationsdienst heise online per einstweiliger Verfügung, einen Bericht über neue
kopierschutzknackende Software mit dem Internetauftritt der von Antigua aus operierenden Herstellerfirma zu verlinken. Es folgte
damit dem Antrag eines Konsortiums der wichtigsten Vertreter der in Deutschland tätigen Phonoindustrie.
Das Gericht sah in der Verlinkung einen aktiven Beitrag zur illegalen Verbreitung der verbotenen Software. Das Gericht unterstellte
dabei auch Vorsatz, da in dem Bericht ausdrücklich auf den illegalen Inhalt der verlinkten Seite hingewiesen worden war. Der
Online-Dienst hatte sein Verhalten als gerechtfertigt betrachtet, da es im Bereich der Online-Berichterstattung absolut üblich und
daher auch vom grundgesetzlich geschützten Informationsauftrag nach Art. 5 GG gedeckt sei, Links auf Seiten mit weiterführenden
Informationen anzubringen. Auch sei nur auf die Frontp…
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