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LG München verbietet Linksetzung auf illegale Kopiersoftware

am 15.03.2005 von http://ragoertz.blogg.de/

(zitiert aus "juris nachrichten")Das LG München I hat am 07.03.2005 entschieden, dass das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs anbietet, eine unerlaubte Beihilfe zur illegalen Verbreitung verbotener Software darstellt. Das Gericht verbot dem Internet-Informationsdienst heise online per einstweiliger Verfügung, einen Bericht über neue „kopierschutzknackende“ Software mit dem Internetauftritt der von Antigua aus operierenden Herstellerfirma zu verlinken. Es folgte damit dem Antrag eines Konsortiums der wichtigsten Vertreter der in Deutschland tätigen Phonoindustrie. Das Gericht sah in der Verlinkung einen aktiven Beitrag zur illegalen Verbreitung der verbotenen Software. Das Gericht unterstellte dabei auch Vorsatz, da in dem Bericht ausdrücklich auf den illegalen Inhalt der verlinkten Seite hingewiesen worden war. Der Online-Dienst hatte sein Verhalten als gerechtfertigt betrachtet, da es im Bereich der Online-Berichterstattung absolut üblich und daher auch vom grundgesetzlich geschützten Informationsauftrag nach Art. 5 GG gedeckt sei, Links auf Seiten mit weiterführenden Informationen anzubringen. Auch sei nur auf die Frontpage des Herstellers, nicht auf …

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LG München I: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs anbietet, kann eine unerlaubte Beihilfe zu der seit 13. September 2003 verbotenen Einfuhr und Ve…

Keine Beihilfe zur illegalen Verbreitung verbotener Software durch Verlinkung

Rechtblog / Das OLG München hat entschieden, dass bei einer redaktionellen Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung, also Brennsoftware, welche einen vorhandenen Kopierschutz umgehen kann, es sich nicht um Werbung im Sinne des § 95 a III UrhG…

LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware (Andere Ansicht)

DPMS INFO / Juris berichtet: Das Urteil des LG München im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Heise Verlag untersagt dem Verlag das Setzen eines Links zu einem Hersteller/Vertrieb von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Die…

Erste Entscheidung zum neuen § 95 a UrhG?

Handakte WebLAWg / Das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von...…

Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken

iuranovit / Mit der Frage, wann die Berichterstattung über Herstellen kopierschutzumgehender Software eine unerlaubte Werbung für Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sein kann, entschied das LG München I, dass durch da…

Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

domainundrecht.de / heise online:      Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst he…

Redaktioneller Link auf Anbieter von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen

domainundrecht.de / JurPC: Thomas Stadler      Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 28.07.2005, Az.: 29 U 2887/05) hält es für unzulässig, im Rahmen einer Online-Berichterstattung über einen bestimmten Softwarehersteller und sei…

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