K.V. rotiert mal wieder in seinem Grab
kLAWtext | 19. Oktober 2011 — Immer wieder wird gefragt, ob man beispielsweise bei Twitter mit nur 140 Zeichen überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begehen kö…
LG München I, Urteil vom 08.09.2011, Az. 7 O 8226/11 § 2 UrhG, § 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG
Das LG München hat entschieden, dass das Bonmot des verstorbenen Komikers Karl Valentin “Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.” urheberrechtlich geschützt ist und nicht frei verwendet werden darf. Es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes (Sprach-)Werk gemäß § 2 UrhG. Die Alleinerbin Valentins hatte gegen eine Zitate-Website geklagt, auf welcher der Spruch ohne Einwilligung der Klägerin wiedergegeben war. Nicht ganz nachvollziehbar ist die vollständig fehlende Erörterung des § 51 UrhG. Danach gilt: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
Landgericht München I
Endurteil
…
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 5,00 EUR bis 250.000,00 EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß § 890 ZPO zu unterlassen, den nachfolgend abgedruckten Text des Künstlers und Komikers Karl Valentin ohne Zustimmung der Klägerin der Öffentlichkeit, insbesondere durch das Internet zugänglich zu machen und/oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen:
Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von ihr behaupteter Urheberrechte an einem Zitat des Künstlers Karl Valentin durch die Beklagte geltend, das u. a. in dem Band “Karl Valentins gesammelte Werke” als Teil des dort abgedruckten Bühnenstücks “Oktoberfest” unter Nennung des Autors Karl Valentin veröffentlicht ist.
Die Beklagte hat über die Domain “http://…de”, für die sie ausweislich des Impressums verantwortlich ist (vgl. Anlage K 4), u. a. den streitgegenständlichen Spruch von Karl Valentin öffentlich zugänglich gemacht. Gegenstand des Internetauftritts der Beklagten ist ein bundesweites Angebot von Zitaten und Sprüchen, die nach Thema, Autor und Schlagwort sortiert gesucht und in Verbindung mit Werbebannern angezeigt werden können. Auch bietet die Beklagte als Dienstleistung die Einbindung der in ihrer Sammlung befindlichen Sprüche au…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.
kLAWtext | 19. Oktober 2011 — Immer wieder wird gefragt, ob man beispielsweise bei Twitter mit nur 140 Zeichen überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begehen kö…
Archivalia | 14. Oktober 2011 — http://www.urheberrecht.org/news/4387/ »Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut«. Dieser Spruch von …
Handakte WebLAWg | 21. Oktober 2008 — „Kunst ist schön – macht aber viel Arbeit.“ Genau dieses Zitat des national wie auch international bekannten Komikers Karl Va…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. Januar 2012 — Ein durch “bayrische Wortakrobatik” gekennzeichnetes Zitat (hier: Von Karl Valentin) unterliegt urheberrechtlichem Schutz, so d…
Dr. Graf | 6. August 2010 — Rechtsnormen: §§ 19a, 72 UrhG; §§ 7, 8, 10 TMG Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.11.2009 (Az. I ZR 166/07) entschie…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. November 2009 — Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezepts…
Archivalia | 11. März 2010 — http://kogakure.de/kurzmeldungen/abmahnung-zitat-karl-valentin/ (März 2010) Macht bei der nächsten Wahl euer Kreuz an der richtige…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 13. November 2009 — Der u.a. für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet d…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 5. Juni 2010 — 1. Eigene Inhalte sind nicht nur selbst geschaffene, sondern auch solche Inhalte, die sich der Anbieter zu eigen gemacht hat. Maßg…
Archivalia | 24. Januar 2008 — http://archiv.twoday.net/stories/4639923/ Es sollen dort Zitate des Autors Max Riccabona (1915-1997) angebracht werden. Man wird d…
End-Urteil vom 8. September 2011, Az. 7 O 8226/11: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 5,00 € bis 250.000,00 €, an dessen Stelle i ...