LG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch McDonald’s-Werbejingle „Ich liebe es“
Rechtsnorm: § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG
Das Landgericht München I hat mit aktuellem Urteil vom 18.08.2010 (Az. 21 O 177/09) entschieden, dass die „Melodie“, auf die in der
Produktion des Klägers der Text „McDonald’s – Ich liebe es“ gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung iSv § 2 Abs. 1 Nr. 2
UrhG darstellt, weil ihr die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe fehlt
Es wird auf die Pressemitteilung des LG München I vom 18.08.2010 als Quelle Bezug genommen.
Zum Sachverhalt:
Es klagte ein für Werbemelodien, der im
April 2003 von einer beauftragt
worden war, an der Erstellung eines Werbejingles für die Systemgastronomiekette McDonald‘s mitzuwirken. Der Kläger übergab seine
Komposition der Werbeagentur auf CD und erhielt dafür 1500 Euro und zwei Flaschen Champagner.
Im vorliegenden Verfahren verklagte er McDonald’s auf Auskunft über die Nutzung der Melodie und Feststellung eines
Schadensersatzanspruches, da er die auf ihn zurückgehende weltweit bekannte Werbemelodie „McDonald‘s – Ich liebe es“ nicht zur
Veröffentlichung freigegeben habe. Demgegenüber erkannte die Beklagte keine eigene Urheberrechtsverletzung. Sie argumentierte, es sei
für den durchschnittlichen Hörer nahezu unmöglich, aus dem vom Kläger geschaffenen eine Tonfolge herauszuhören. Darüber hinaus sei kein einziger Ton der Komposition des Klägers identisch mit
ihrem Audio-Logo. Zudem müsse die Klage allein schon deshalb abgewiesen werden, da die vom Kläger geschaffene „Melodiefolge“ kein
schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechts darstelle.
Die Münchener Richter wiesen die Klage nun ab. Nach i…
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