LG München: Urheberrechtsverletzung von McDonalds durch Webejingle „Ich liebe es?“
Was war passiert?Der war im April 2003 von
einer beauftragt worden, an der
Erstellung eines Werbejingles für McDonalds mitzuwirken. Der Songschreiber komponierte einen RAP Song, welcher die weltweit bekannte
Werbemelodie „Ich liebe es“ enthielt. Der Komponist erstellte in der Folge ein Hip-Hop-Musik-Layout für McDonalds, wobei er
ausdrücklich darauf hinwies, dass die entstehenden Aufnahmen nicht zur Veröffentlichung freigegeben seien. Für seine Komposition
erhielt der Komponist € 1.500,00 und zwei Flaschen Champagner.
In der Folgezeit sei die Komposition des Klägers leicht verändert worden. Daraus sei dann die weltweit bekannte Werbemelodie "Ich
liebe es" entstanden. Der Komponist verklagte daraufhin McDonalds auf Schadensersatz und Auskunft. McDonalds wies die Klage mit der
Begründung ab, die geschaffene "Melodiefolge" sei schon kein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechts, so dass jegliche
Ansprüche ausscheiden.
Wie entschied das LG München?Die Richter der 21. Zivilkammer entschieden mit Urteil vom 18.08.2010 – Az. 21 O 177/09 zugunsten des
Weltkonzerns.
Die Kammer sei der Auffassung, dass die "Melodie", auf die in der Produktion des Komponisten der Text "McDonalds – Ich liebe es"
gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstelle. Es fehle der kurzen Melodieabfolge insoweit
die erforderliche schöpferische Höhe. Die streitgegenständliche Melodie bestehe lediglich aus einer Terz und einer Sekunde und sei
daher zu simpel…
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