LG München: Unternehmer muss namentliche Nennung in der Liste "Die 100 reichsten Deutschen" hinnehmen

LG München Urteil vom 06.04.2011 9 O 3039/11 Die 100 reichsten Deutschen Das LG München hat entschieden, dass ein Milliardär die namentliche Nennung seiner Person in der Liste »Die 100 reichsten Deutschen« in einer Zeitschrift hinnehmen muss. Da es sich bei der Person um eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, t…

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Themen: Berichterstattung , Zeitschrift , Zeitgeschichte , LG München , Privatspähre , öffentliches Interesse , Die 100 Reichsten Deutschen , Persönlichkeit Des öffentlichen Lebens
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 30. Mai 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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