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LG München: Prepaidguthaben dürfen nicht verfallen

am 09.03.2006 von strafblog

Auf einen schon im letzten Monat in der Online-Ausgabe der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG erschienenen Artikel über ein zivilrechtliches Urteil des Landgerichts München I weist jurablogs.com in seiner Presseschau hin. Das Thema dürfte auch für manchen strafblog-Leser interessant genug sein, so dass ich es gerne aufgreife.

Das Landgericht hat nämlich in einem Klageverfahren gegen O2 entschieden, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen, wenn innerhalb eines Jahres keine Kartenaufladung erfolgt. Desgleichen dürften sie auch nicht automatisch mit Vertragsablauf verfallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den vollständigen Bericht findet man unter folgendem Link: SÜDDEUTSCHE-Artikel

RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER

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