LG München: Popetown darf gesendet werden

Das Landgericht München hat heute einen Antrag des Erzbischöflichen Ordinariats München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausstrahlung der umstritten Satire "Popetown" abgelehnt, berichtet focus-online. Die vom Musiksender MTV geplante Sendung könne daher heute abend ausgestrahlt werden. Die Richter hätten sich der Meinung eines neuseeländischen Kirchensprechers angeschlossen, der die Ausstrahlung mit den Worten der Popetown-Serie in seinem Land damit kommentiert habe, die Sendung sei „zu dumm, um beleidigend zu sein“. Das Erzbischöfliche Ordinariat hatte die Auffassung vertreten, „Popetown“ verunglimpfe das Kreuz als „Instrument des Klamauks“. Zudem würden behinderte Kinder in menschenverachtender Sprache beleidigt. Der 31 Seiten umfassende Antrag richtete sich sowohl gegen die MTV-Serie um einen „durchgeknallten Papst“ als auch gegen die Werbung für die Sendung, die einen lachenden Jesus nach der Kreuzigung beim Fernsehen zeigt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Satire , Mtv , Popetown

Erschienen 3. Mai 2006 auf http://www.strafblog.de.

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