LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware, Teil 2

DPMS INFO berichtete, wie viele andere Blagws auch, über das einstweilige Rechtschutzverfahren von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Verlag. Dem Heise Verlag liegen nun die Urteilsgründe vor und es werden derweil die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen das Urteil geprüft. Leider legt Heise das Urteil (noch) nicht der Öffentlichkeit vor. Heise schreibt aber: «Nach Ansicht der Münchener Richter hat...



Quelle: DPMS INFO (6. April 2005)

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Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. April 2005 bei http://oby.de.

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