LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware (Andere Ansicht)

Juris berichtet: Das Urteil des LG München im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Heise Verlag untersagt dem Verlag das Setzen eines Links zu einem Hersteller/Vertrieb von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Die entscheidenden Vorschriften in dem Verfahren sind die § 95a Urhebergesetz (UrhG) und Art. 5 Grundgesetz (GG). § 95a Abs. 3 Ziff. 3 UrhG verbietet das Verbreiten von...



Quelle: DPMS INFO (17. März 2005)

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Themen: GG , Mnchen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 17. März 2005 bei http://oby.de.

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