LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware (Andere Ansicht)
am 17.03.2005 von http://oby.deJuris berichtet: Das Urteil des LG München im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Heise Verlag untersagt dem Verlag das Setzen eines Links zu einem Hersteller/Vertrieb von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Die entscheidenden Vorschriften in dem Verfahren sind die § 95a …
LG München: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware, Teil 2
DPMS INFO / DPMS INFO berichtete, wie viele andere Blagws auch, über das einstweilige Rechtschutzverfahren von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Verlag. Dem Heise Verlag liegen nun die Urteilsgründe vor und es werden derweil die Erfolgsaussic…
LG München I: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs anbietet, kann eine unerlaubte Beihilfe zu der seit 13. September 2003 verbotenen Einfuhr und Ve…
LG München verbietet Linksetzung auf illegale Kopiersoftware
RECHT / (zitiert aus "juris nachrichten")Das LG München I hat am 07.03.2005 entschieden, dass das Setzen eines Links auf den Internetauftritt eines Unternehmens, das aus dem Ausland illegal Software zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs und DVDs…
Redaktioneller Link auf Anbieter von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen
domainundrecht.de / JurPC: Thomas Stadler Das Oberlandesgericht München (Urt. v. 28.07.2005, Az.: 29 U 2887/05) hält es für unzulässig, im Rahmen einer Online-Berichterstattung über einen bestimmten Softwarehersteller und sei…
Heise geht nach Karlsruhe
muepe.de | weblog peter müller / Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hers…
OLG München: Heise-Haftung für Links
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG München hat in der Berufungsverhandlung das erstinstanzliche Urteil des LG München I (Urt. v. 07.03.2005 - Az: 21 O 3220/05) zur Link-Haftung inhaltlich bestätigt.Es geht dabei um die Frage, ob ein Online-Verlag (hier: Heise Verlag) im Ra…
heise online: Urteil des LG München bestätigt
advobLAWg / Heise Online:Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Softwar…
LG München I: Linksetzung auf illegale Kopiersoftware erneut verboten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG München I (Urt. v. 11.10.2006 - Az.: 21 O 2004/06) hatte erneut die Konstellation zu entscheiden, ob ein Presseunternehmen im Rahmen seiner redaktionellen Berichterstattung berechtigt ist, auf eine ausländische, urheberrechtswidrige Kopier-S…
Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein
Jurabilis / Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Her…
