Karlsruhe locuta: Münchener Trauer
Statt aller | 15. November 2007 — Der BGH hat einige wesentliche Klauseln in den AGB des Münchener PayTV-Senders "Premiere" für unwirksam erklärt: 1. "Unabhängig …
LG München I, Urteil v. 23.02.2006 - Az: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig) - Zur Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV (Zusammenfassung der Mitteilung von Jurion):
Das LG München I musste sich auf Antrag eines Verbraucherverbandes mit den AGB eines so genannten Pay-TV-Anbieters auseinandersetzen. Untersagt wurde die Verwendung unter anderem der folgenden Klauseln:
Klausel, mit der sich der Anbieter vorbehält, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, deren Nutzung und die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen (unwirksamer Leistungsänderungsvorbehalt zugunsten des Anbieters, da nicht hinreichend auf die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden abgestellt wird) Klausel, nach der eine einmalige jährliche Preiserhöhung erfolgen kann, wenn sich die Kosten der Bereitstellung des Programms erhöhen, wenn dem Abonnenten ein Kündigungsrecht nur bei einer Erhöhung von mehr als 5% zugestanden wird (Unkalkulierbarkeit der Preiserhöhung für den Kunden mangels Angabe der Voraussetzungen für ein Preiserhöhungsverlangen; wird in der Werbung ein bestimmtes Leistungspaket für einen bestimmten Preis beworben, muss der Anbieter sich daran festhalten lassen)Auf die Fortsetzung darf man gespannt sein. Ein Schelm, wer dabei an Premiere und den Verlust der Bundesliga-Rechte denkt.
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Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 15. November 2007 — Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2007 III ZR 247/06 entschieden, dass folgende Klauseln in den AGB eines PayTV-Anbieters unzulässi…
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BERLIN BLAWG | 22. Dezember 2005 — Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlun…
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Handakte WebLAWg | 28. Januar 2007 — Eine AGB-Klausel, die die Rechtsstellung des Kunden ersichtlich nicht verbessert, sondern verschlechtert, ist nicht zwingend …