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LG München I: Zur Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV

am 08.03.2006 von http://www.vertretbar.de

LG München I, Urteil v. 23.02.2006 - Az: 12 O 17192/05 (nicht rechtskräftig) - Zur Unwirksamkeit verschiedener Vertragsbedingungen für Pay-TV (Zusammenfassung der Mitteilung von Jurion):
Das LG München I musste sich auf Antrag eines Verbraucherverbandes mit den AGB eines so genannten „Pay-TV-Anbieters“ auseinandersetzen. Untersagt wurde die Verwendung unter anderem der folgenden Klauseln:

Klausel, mit der sich der Anbieter vorbehält, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, deren Nutzung und die Zusammensetzung der Programmpakete „zum Vorteil des Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ergänzen“ (unwirksamer Leistungsänderungsvorbehalt zugunsten des Anbieters, da nicht hinreichend auf die Zumutbarkeit einer Änderung für den Kunden abgestellt wird)
Klausel, nach der eine einmalige jährliche Preiserhöhung erfolgen kann, wenn sich die Kosten der Bereitstellung des Programms erhöhen, wenn dem Abonnenten ein Kündigungsrecht nur bei einer Erhöhung von …

Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

Handakte WebLAWg / Das Landgericht München I hat die Verbraucherrechte beim (Pay-TV) gestärkt. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil untersagte die 12. Zivilkammer dem Bezahlsender Premiere eine Vertragsklausel, wonach eine einmalige jährliche Preiserhöhung…

Karlsruhe locuta: Münchener Trauer

Statt aller / Der BGH hat einige wesentliche Klauseln in den AGB des Münchener PayTV-Senders Premiere für unwirksam erklärt:1. Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Z…

Unwirksamkeit von AGB´s bei “Pay-TV”

Handakte WebLAWg / Auf Antrag eines Verbraucherverbandes hat das Landgericht München zahlreiche Vertragsklauseln eines Pay-TV-Senders für unwirksam erklärt. Darunter eine Klausel, nach der eine jährliche Preiserhöhung erfolgen dürfe, wenn sich die Bereitstellungs…

Preis muss kalkulierbar sein

Rechtblog / Unter dieser Überschrift berichtet das Handelsblatt über eine Entscheidung des Landgericht München I, welches zahlreiche Klauseln eines Pay-TV Senders gekippt haben soll: Darunter eine Klausel, nach der eine jährliche Preiserhöhung erfolgen dür…

BGH: Recht zur Änderung des Programmangebots in PayTV-AGB unwirksam

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2007 III ZR 247/06 entschieden, dass folgende Klauseln in den AGB eines PayTV-Anbieters unzulässig sind: 1.3… 2 Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nut…

Bundesgerichtshof : Von Leistungsabänderungs- und Preisanpassungsklauseln - BGH entscheidet zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 15.11.2007 - Az. III ZR 247/06; Vorinstanzen: OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - Az. 29 U 2612/06 = <a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=402 class=norm>MIR 2006, Dok. 184</a>; LG Münche…

Premiere Pay-TV – Unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der BGH hatte mit Urteil vom 15.11.2007 über die Wirksamkeit einiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu entscheiden, die von der Premiere Fernsehen Gmbh & Co.KG verwendet werden. Folgende Klauseln wurden hierbei als unwirksam angesehen…

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Sascha Kremer

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