LG München I: Wilder Rechtsstreit zwischen Autor und Zeichner der Wilden Kerle
LG I, Az. 21 O 13662/07 (n. rkr.) - Kooperation
fällt den Deutschen besonders schwer. Hatt doch einst eine Meinungsumfrage ergeben, dass 2/3 aller Deutschen neidisch seien. Die
damilige Zeitungs-Quelle habe ich leider verloren, glaube der Meldung aber immer noch. Neid auf wen oder was? Nun am ehesten auf die,
bei denen etwas zu holen scheint. Entsprechend häufig sind die Rechtsstreitigkeiten wegen Bilderklau und Urheberrechtsverletzung.
Besonders ärgerlich fallen jedoch Streitgkeiten aus, wenn man diese mit einem oder Kooperationspartner führen muss. Dass nun auch noch wahre Bilderbuchgeschichten dem Neid zum
Opfer fallen, ist bedauerlich. Was dagegen hilft ist - leider - oft nur frühzeitig einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und die
Beteiligungen der Mitwirkung und Verteilung der Erträge zu regeln. Bei Veränderungen in der Arbeitsteilung sind die Vereinbarungen
anzupassen. Dies ist vorab durch eine Anpassungsklausel zu sichern. Die nachfolgende Pressemitteilung zeigt, wie sonst ein Streit
enden kann …
Siegfried Exner, Kiel -
www.jur-blog.de
LG München I: Wilder Streit um Wilde Kerle - und
Zeichner der „Wilden Kerle” im Clinch -
23.01.2009 - Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Schade eigentlich, wo doch alles so schön hätte weiterlaufen können in
der Erfolgsgeschichte, von der hier zu reden ist:
Es waren einmal zwei Freunde, der eine Illustrator, der andere Autor. Eines Tages bat der Autor seinen Freund den Illustrator, für
die Jugendfußballmannschaft, die er nebenbei trainierte und die sich „Die wilden Kerle” nannte, ein Logo für die Trikots zu
entwerfen. Was mit dem Logo für eine Fußballmannschaft begann, führte schließlich zu einer der erfolgreichsten deutschen
Jugendbuchreihen und nicht weniger als drei Filmen. Trotz oder sogar wegen des großen Erfolgs - wer vermag das zu sagen - kam es
irgendwann zu Meinungsverschiedenheiten (das liebe Geld…), der Autor machte zwei weitere „Wilde Kerle”-Filme ohne den Illustrator und
schließlich sahen sich die einstigen Freunde als Gegner vor Gericht wieder. Gegenstand des Streits: Eigentlich jede Facette der
gemeinsamen Vergangenheit, beginnend also mit dem Logo, kulminierend in der Frage, wer eigentlich was gemacht hat und
selbstverständlich nicht Halt machend vor der Frage, wer eigentlich in Zukunft was machen darf. Und all dies unter jedem denkbaren
tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkt versteht sich, wo man schon mal bei Gericht war. Gestritten wurde also - grob gesagt -
darüber, wer welchen Anteil an den „Wilden Kerlen” hat und ob in Zukunft in Sachen „Wilde Kerle” (weitere Filme, Fortsetzung der
Buchreihe) irgendetwas „ohne einander” geschehen kann.
Es kann - jedenfalls weitgehend. Das meint die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I in ihrem heute verkündeten Urteil über die
Klage des Illustrators. Le…
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