LG München I: Verfall von Amazon-Gutscheinen - Eine Gültigkeitsbefristung für Gutscheine auf ein Jahr greift grundsätzlich in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung ein und ist unwirksam. Grundsätzlich gilt für Gutscheine
am 08.05.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Bei Geschenkgutscheinen handelt es sich um ein kleines Inhaberpapiere im Sinne
des § 807 BGB. Diesem liegt ein kaufrechtlicher Vertrag zugrunde, bei dem der Kunde
den Kaufpreis vorab an den ausgebenden Unternehmer bezahlt, dafür den Gutschein
erhält, der seinerseits dem jeweiligen Gutscheininhaber ermöglicht, aus dem
Sortiment des Unternehmers eine Ware auszuwählen und diese gegen Einlösung eines
Teils oder des ganzen Gutscheinbetrags zu erwerben.
Bei dem einen Gutscheininhaber eingeräumten Anspruch handelt es sich damit um einen
Erfüllungsanspruch, den dieser durch die Bestimmung der ausgewählten Ware
konkretisieren kann. Damit gilt für diesen Anspruch die 3-jährige Verjährungsfrist
gem. § 195 BGB.
<br><br>
2. In einer Regelung (hier: in Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die die Gültigkeit von Gutscheinen (hier: Amazon Geschenkgutscheine)
auf ein Jahr begrenzt, liegt eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften des bürgerlichen
Rechts, die eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorsehen (§ 195 BGB).
Denn durch die Gültigkeitsbefristung wird eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Anspruchs
eines Gutscheininhabers bestimmt. Ausschlussfristen für einen Anspruch kennt das bürgerliche Recht für
schuldrechtliche Verträge abgesehen von der Regelung der Verjährung aber nicht.
<br><br>
3. Eine Gültigkeitsbefristung auf ein Jahr für Gutscheine greift in das Äquivalenzverhältnis von Leistung
und Gegenleistung ein, da der Kunde, der den Gutschein erworben hat, seine Leistung bereits im
voraus erbracht hat, der Anspruch des Gutscheinsinhabers gegen die Beklagte jedoch nur während
der Gültigkeitsbefristung geltend gemacht werden und eingelöst werden kann und bei nicht
rechtzeitiger Geltendmachung binnen eines Jahres ersatzlos verfällt.
Diese Abweichung kann auch unangemessen sein, wenn eine solche Befristung derart stark von den
Grundregelungen des bürgerlichen Rechts für schuldrechtliche …
Gutscheine
Handakte WebLAWg / Mit Gutscheinen lässt sich zu Weihnachten auch dann eine Freude machen, wenn dem Beschenkten die Wahl seines Geschenks selbst überlassen wird. Damit es keinen Ärger gibt, hat die Verbraucherzentrale Thüringen einige Tipps und Informationen zur Re…
Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig
LawBlog / Geschenk-Gutscheine von Amazon Deutschland sind bislang nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Landgericht München I für unwirksam erklärt (Az: 12 O 22084/06, noch nicht rechtskräftig). Der Grund…
3 statt 1
Heimspiel / Nach einer Entscheidung des Landgerichts München, (Urt. v. 5.4.2007 - 12 O 22084/06) verfallen verjähren Gutscheine des Onlinekaufhauses amazon.de nicht schon nach 1 Jahr, wie in den AGBs von amazon vorgesehen, sondern erst in der gesetzlichen Ver…
OLG München: Verfall von (Geschenk-) Gutscheinen - AGB-Klauseln, die die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellung befristen bzw. einen Restguthabenverfall innerhalb Jahresfrist ab Ausstellung des Gutscheins bestimmen, verstoßen gege
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen regeln, stellen keine bloßen Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (Art, Umfang und Güte der Leistung; sog. Leistungs…
Landgericht München I : Amazon.de - Gutscheine und Gutschein-Restguthaben dürfen nicht verfallen - Verbraucherinteresse an langer Gültigkeit des Guthabens überwiegt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 05.04.2007 - Az. 12 O 22084/06 <b>Zur Sache</b> <br> Wer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht m…
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Az. 29 U 3193/07 Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. <br><b…
Entspannt online shoppen: Amazon - Gutscheine verfallen nicht innerhalb eines Jahres
Selzers Law / Das Landgericht München I hat jetzt festgehalten, dass für die Gutscheine des online-Buchhändlers Amazon nicht die einjährige Verfallsfrist gilt, welche in den AGB von Amazon vorgesehen ist, sondern die (drei Jahre lange) gesetzliche Verjä…
Zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Fast jeder hat den Satz schon einmal - so oder so ähnlich - gelesen: "Gutscheine sind generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig!" - und sich dabei gefragt: Dat dat dat darf!?! - wie der Rheinländer so treffend formuliert.…
