LG München I: studi.de - Nicht jede Werbeeinblendung auf einer privaten Homepage stellt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S.v. § 14 MarkenG dar. Gleiches gilt im Bezug auf die Wiedergabe der Internetadressen von (Party-) Veranstaltern im
am 16.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Allein die Inanspruchnahme von Web-Diensten,
die gesponsert durch Werbung kostenfrei angeboten werden (hier: Wetterinformationen eines Drittanbieters),
in einem ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt lässt keine Zielrichtung erkennen,
i.S.d. § 14 MarkenG entweder selbst wirtschaftlich tätig zu werden oder gar eine fremde erwerbswirtschaftliche
Tätigkeit zu fördern. Dies gilt jedenfalls sofern andere in eine solche Richtung weisenden Indizien fehlen.
Die notwendig mit der Einbindung eines Dienstes verbundene Werbung für den Sponsor ist grundsätzlich weder Selbst- noch
Hauptzweck, sondern schlicht die Folge des Wunsches, den betreffenden Dienst für die eigenen - hier
erkennbar privat ausgerichteten - Belange zu nutzen.
2. Nicht jeder Hinweis einer Privatperson an andere (hier: auf einem privat betriebenen Webauftritt) über in
nächster Zeit anstehende Veranstaltungen ist dem geschäftlichen Verkehr zuzurechnen. Dies gilt jedenfalls soweit
derartige Hinweise in einer nüchternen Art vorgenommen werden und in einer Weise, die auch innerhalb einer
redaktionellen Berichterstattung in Print- und Onlinemedien üblich ist und auch dann, wenn die Internetadressen der
jeweiligen Veranstalter oder Anbieter (hier unter Infos) angegeben werden. Der Umstand, dass unter den
Internetadressen kommerzieller Veranstalter naturgemäß Eigenwerbung hinterlegt ist, ändert allein noch nichts an
einer neutralen, redaktionellen Information und gibt keinen Hinweis auf die gezielte Förderung fremder geschäftlicher
Tätigkeit.
3. Allein aus der Tatsache, dass ein Abgemahnter in der (vorprozessualen) Reaktion auf eine Abmahnung Gegenansprüche
wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung geltend gemacht hat, kann nicht darauf geschlossen werden, dass er tatsächlich
einen Gewerbebetrieb unterhält, der verletzt wurde. Eine nur vorprozessuale Behauptung hat nicht zur Folge, dass
der Entäußernde hieran unabänderlich gebunden ist …
Neues zum geschäftlichen Verkehr
Jurabilis / Allein die Inanspruchnahme von Web-Diensten, die gesponsert durch Werbung kostenfrei angeboten werden (hier: Wetterinformationen eines Drittanbieters), in einem ansonsten erkennbar privat ausgerichteten Webauftritt lässt keine Zielrichtun…
OLG Frankfurt/Main: Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen
Vertretbar Weblawg / OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 08.09.2005 Az: 6 U 252/04 - Handeln im geschäftlichen Verkehr und Kennzeichenbenutzung bei Internet-Auktionen (amtliche Leitsätze): […] 2. Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch d…
LG Frankfurt a.M.: Handeln im geschäftlichen Verkehr auf eBay - Der Verkauf von 10 neuen oder neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten Bekleidungsstücken lässt sich nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären, sondern begründet e
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG fällt jede selbstständige wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwer…
LG Stuttgart: Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay-Verkäufern
Vertretbar Weblawg / LG Stuttgart, Beschluss v. 22.02.2006 - Az: 41 O 237/05 KfH, nicht rechtskräftig - Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay-Verkäufern (redaktioneller Leitsatz): Hat ein Verkäufer in den vergangenen 12 Monaten vor einem kennzeichenrechtli…
LG Düsseldorf: Domain-Parking, Markenrecht & Störerhaftung - Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform haftet grundsätzlich nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter im Rahmen von, durch ihn unterhaltenen, Domain-Parking-Seiten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform (hier: sedo) nutzt die durch Dritte angebotenen Domains - bzw. darin enthaltenen Marken bzw. ein ähnliches Zeichen i.S.d. Markenrechts - nicht selbst i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern stellt…
LG Frankfurt: Beim Verkauf von 10 neuen oder neuartigen Artikeln einer Marke wird geschäftliches Handeln vermutet - Beschl. v. 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07
Markenrecht-Blog.de / Der Verkäufer von Waren im Internet ist nur dann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Markenrechts ausgeliefert, wenn er iSd. § 14 Abs. 2 MarkenG im geschäftlichen Verkehr handelt. Dieser Begriff wird von der Rechtsprechung zum online-…
BGH: AKZENTA
MarkenBlog / AKZENTA MarkenG § 26 Abs. 1 Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, so…
BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es…
LG München I: Nicht jede Internet-Werbeeinblendung automatisch geschäftlicher Verkehr
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG München I (Urt. v. 28.11.2007 - Az. 1HK O 22408/06: PDF via MIR) hat entschieden, dass nicht jede Werbeeinblendung auf einer Homepage automatisch dazu führt, dass der Seitenbetreiber im geschäftlichen Verkehr handelt:Bei Anwendung dieses Ma…
