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LG München I: sexquisit.de

am 10.09.2004 von http://www.agit-sh.de/dur/

Eine ursprünglich berechtigte Domain-Registrierung wird nicht alleine dadurch unberechtigt, dass plötzlich ein anderer dieselbe Bezeichnung als Geschäftszeichen der Firma nutzen will, entschied das LG München I (Urteil vom 18.03.2004 - 17 HK O 16815/03) in Sachen sexquisit.de.
Die Entscheidung wurde jetzt bei JurPC veröffentlicht.

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