Alle Blogs » LG München I: schloss-e.de - Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetes Gebäude befindet, kann an der Bezeichnung des Gebäudes ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGB und damit ein Unterlassungs- und Beseitigu

LG München I: schloss-e.de - Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetes Gebäude befindet, kann an der Bezeichnung des Gebäudes ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGB und damit ein Unterlassungs- und Beseitigu

am 25.08.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetes Gebäude (hier: Schloss E.)
befindet, kann an der Bezeichnung an diesem Gebäude ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGB und damit ein
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer Domainregistrierung zustehen.

2. Die namensartige Kennzeichnung eines Hauses kann - unabhängig von der Berühmtheit des Gebäudes -
den Schutz des § 12 BGB in Anspruch nehmen, wenn an einer solchen Bezeichnung ein schutzwürdiges
Interesse besteht. Welcher Art dieses Interesse ist, ist gleichgültig (BGH GRUR 1976, 311, 312 - Sternhaus -
hier: Für den langjährigen Gastronomie- und Hotelbetrieb bejaht).

3. Verwendet ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domain-Namen, liegt darin eine Namensanmaßung, wenn
dadurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird und schutzwürdige Interesse des Namensträgers
verletzt werden (vgl. BGHZ 119, 237, 245 - Universitätsemblem m.w.N.). Eine Zuordnungsverwirrung kann
hierbei in der Regel bereits durch die Registrierung des Domain-Namens ausgelöst werden. Denn die den Berechtigten
ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines Namens als …

LG München I: Namensrecht an Gebäuden - schloss-eggersberg.de

muepe.de | weblog peter müller / Das LG München I hat mit Urteil vom 01.04.2008 (Az. 33 O 15411/07) im Streit um den Domainnamen schloss-eggersberg.de entschieden, dass dem Eigentümer eines Grundstücks an dem darauf befindlichen Gebäude ein Namensrecht im Sinn des § 12 S. 1 BGB…

Namensrecht an Gebäude, “Schloss-Eggersberg.de”

Handakte WebLAWg / Dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich das Schloss Eggersberg befindet, steht an der Bezeichnung „Schloss Eggersberg” ein Namensrecht zu. Die namensartige Kennzeichnung eines Hauses kann, unabhängig von der Berühmtheit des Gebäude…

BGH: afilias.de - Ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter registriert ist (hier: .de-Domain), verletzt das Namens- oder Kennzeichenrecht eines Dritten an einem identischen Zeichen nicht, wenn dessen Namens- oder Kennzeiche

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain .de registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens…

postbank24.com

domainblog / Ebenfalls bei jurpc.de, freilich als html-Text, die Entscheidung des LG Köln über die Domain postbank24.de:1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Sc…

KG Berlin: tschechiche-republik.com - Die unbefugte Nutzung der Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain .com als Internet-Domain stellt einen unbefugten, eine Zuordnungsverwirrung hervorrufenden Namensgebrauch zum Nachteil des be

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Namensanmaßung liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt. Im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Inte…

postbank24.com

muepe.de | weblog peter müller / 1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Schlagworte. In der Gesamtfirma ist der Bestandteil Postbank geeignet, als Schlagwort Namensfunktion zu überne…

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