Alle Blogs » LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h

LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h

am 07.04.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per
Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte
eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der
eingeräumten Nutzungsbefugnis dar.
<br><br>
2. Selbst dann, wenn eine die übertragenen Nutzungsrechte beschränkende Klausel in
dem Lizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Erwerber unwirksam wäre (hier: zu Unrecht vorgebracht nach
gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB), hätte diese nur die schuldrechtliche Unwirksamkeit der Klausel zur Folge, nicht
aber die Übertragung von mehr dinglichen Rechten an den Erwerber. Denn eine Einigung zwischen Softwarehersteller
und Erwerber kommt auch dann nur hinsichtlich eines nicht weiter übertragbaren Nutzungsrechts zustande, da eine
weitergehende Einigung auch bei Unwirksamkeit der Klausel nicht stattgefunden hätte.
<br><br>

3. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz (vgl. § 69c Nr. 3 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG),
der es dem Hersteller verbietet, den Weiterverkauf einmal in Verkehr gebrachter körperlicher
Datenträger zu untersagen, greift bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, nicht.
Insbesondere kommt eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Bei einer online, im Wege des Downloads
übertragenen Software handelt es sich nicht um ein materielles Vervielfältigungsstück eines Werkes. Zudem
ist die Online-Übertragung im Rahmen eines Lizenzvertrages mit dem Fall der Übergabe eines körperlichen
Vervielfältigungsstücks nicht vergleichbar. Es ist Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes, die
Verkehrsfähigkeit von mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebrachten Waren sicherzustellen. Demgegenüber besteht
bei vom Nutzer selbst hergestellten Vervielfältigungsstücken kein vergleichbares Bedürfnis nach Erhaltung der
Verkehrsfähigkeit. Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes ist es nicht, das Werk an sich verkehrsfähig zu machen, sondern
die Verkehrsfähigkeit eines …

Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft

Handakte WebLAWg / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung …

Verkauf gebrauchter Software: LG Hamburg ./. LG München

medien-gerecht / Das Landgericht München hatte dem Anbieter uSedSoft in der Vergangenheit den Verkauf von gebrauchter Software aus Volumenlizenzen und ähnlichem der Firma Oracle untersagt. Grund, der Erschöpfungsgrundsatz sei bei der Software nicht anw…

Landgericht München I : Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft - Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 15.03.2007- Az. 7 O 7061/06 Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stel…

Kein Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen

immateriblog.de / Im Rechtsstreit um den Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen hat sich die Oracle Corp. vor dem Landgericht München I gegen die usedSoft GmbH durchgesetzt. usedSoft bleibt es nach dem Urteil verboten, online erworbene Lizenzen von Oracle-Software we…

Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist unzulässig

Rechtblog / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschrä…

LG München I: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung…

LG München I: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräu…

LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht

Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…

Zum Erschöpfungsgrundsatz

IT-Blawg / Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutun…

Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 11: Der Erschöpfungsgrundsatz)

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden…

Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen rechtswidrig?

Recht Medial / Der Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen für Einzelplatzlizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az.…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »