LG München I: Medienprivileg bei unbestellter E-Mail-Zusendung

Bei E-Mails, die die Redaktion eines Verlags zum Zwecke der Informationsbeschaffung und Recherche versendet, handelt es sich nicht um unzulässige Werbe-E-Mails mit der Folge, dass ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Dies entschied das LG München I in seinem Urteil vom 15.11.2006 - Az: 33 O 11693/06. Selbst wenn man die Mail noch als Werbung einstufe, so die Richter, ist die Zusendung dieser Mail gleichwohl nicht rechtswidig, denn bei der Gesamtabwägung der beteiligten Interessen überwiegt das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung aus Art. 5 Abs. 1 GG. Denn wür…

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Themen: GG

Erschienen 12. Dezember 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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