LG München I: Medienprivileg bei unbestellter E-Mail-Zusendung
am 12.12.2006 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.php
Bei E-Mails, die die Redaktion eines Verlags zum Zwecke der Informationsbeschaffung und Recherche versendet, handelt es sich nicht um unzulässige Werbe-E-Mails mit der Folge, dass ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Dies entschied das LG München I in seinem Urteil vom 15.11.2006 - Az: 33 O 11693/06.
Selbst wenn man die Mail noch als Werbung einstufe, so die Richter, ist die Zusendung dieser Mail gleichwohl nicht rechtswidig, denn bei der Gesamtabwägung der beteiligten Interessen überwiegt das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung aus Art. 5 Abs. 1 GG. …
LG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem hat der BGH zu der Bestimmung des Streitwerts bei unverlangter E-Mail-Zusendung Stellung genommen, vgl. die Kanzlei-Info v. 30.12.2004. Er hat die Festlegung des Streitwertes auf 3.000,- in nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren du…
AG Ludwigshafen: Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Ludwigshafen (Urt. v. 17.02.2006 - Az.: 2b C 509/05) hat entschieden, dass bereits eine einmalige Spam-Zusendung per E-Mail einen Unterlassungsanspruch begründet.Dabei gilt nach der Rechtsprechung bereits die einmalige, unaufgeforderte E-Mail…
LG München I: Presseunternehmen dürfen per E-Mail spammen ?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG München I (Urt. v. 15.11.2006 - Az.: 33 O 11693/06) hat entschieden, dass Presseunternehmen Personen unverlangt E-Mails zusenden dürfen, wenn diese primär der journalistischen Informationsbeschaffung dienen:Jedenfalls liegt keine Widerrecht…
Unverlangte E-Mail-Zusendung
Handakte WebLAWg / Der BGH (PDF) hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangten E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist. In der instanzgerichtlichen...…
LG Berlin : Werbe-Spam - Der werbende Charakter einer E-Mail entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt. Keine generelle Einwilligung in E-Mailwerbung durch Kontaktmöglichkeiten auf einer Internetseite.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Zusenden unerbetener Email-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. 2. Der werbende Charakter einer Email entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt…
AG Nienburg: E-Mail-Werbung + Wiederholungsgefahr?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Nienburg (Urt. v. 14.04.2004 - Az.: 6 C 735/03 (II)) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Unterlassungsanspruch gegen E-Mail-Werbung auch dann besteht, wenn der Empfänger sich erst nach mehrfacher Zusendung über mehrere Wochen hinweg rührt…
Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…
