LG München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta
am 11.02.2008 von http://log.handakte.de/
Die schriftliche Begründung der bereits angekündigten bahnbrechenden Entscheidung des LG München I, Urt. v. 24.1.2008 liegen nunmehr vor.
Die 22. Zivilkammer (VRiLG Ruderisch und RiLG Weitnauer und Jung) sagt klipp und klar, was es von dem Geschäftsmodell der Akzenta AG, der von den Initiatoren sog.”innovativen Umsatzbeteiligung“, hält. Die 22. Kammer spricht im Ergebnis den tausendfach abgeschlossenen “Verwaltungsverträgen” nicht nur den Charakter eines Rechtsgeschäftes ab, sondern hält das Geschäft der Umsatzbeteiligung wegen …
Das Berufungsverfahren wird beim 19. Zivilsenat des OLG München, Az. 19 U 2171/08, verhandelt werden.
Auch beim Oberlandesgericht München
wird die sog. Umsatzbeteiligung der Akzenta AG entzaubert werden.
Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 19 U 2171/08 - VRiOLG Puszkajler) hat mit Verfügung vom 8.5.2008 der Akzenta AG im Berufungsverfahren gegen das berichtete Urteil der 22. Zivilkammer des LG München I v. 24.1.2008 (Az . 22 0 14846/07) "dringend" empfohlen, die Berufung zurück zu nehmen.
Der 19. Zivilsenat des OLG, der das angegriffene Urteil des LG München I im Ergebnis "offensichtlich richtig" erachtet, hält den Ausschluß einer
Rückerstattung der Einlagen für "offenkundig AGBG widrig". Der 19.
Zivilsenat, der in der sog. "Duplex-Umsatzbeteiligung" ein patriarisches
Rechtsverhältnis sieht, weist in seinem rechtlichen Hinweis darauf hin, dass die Beteiligung jedenfalls analog § 609 II BGB aF gekündigt werden konnte.
gez. Rudolf Appl, Rechtsanwalt c/o RAe Appl, Rosenheim
www.rechtsanwaelte-appl.de
Die 22. Zivilkammer beim Landgericht München I wird am 5.6.2008, Sitzungssaal 137, Justizpalast, Eingang Prielmayerstr. 7, in drei weiteren Verfahren (u.a. 22 0 1974/08) gegen die Akzenta AG verhandeln. Im Hinblick auf die berichtete Rechtsauffassgung des 19. Zivilsenats des OLG MÜnchen ist die Fortführung der bahnbrechenden Rechtssprechung der 22. Zivilkammer des LG München I (VRiLG Ruderisch) zu erwarten.
Akzenta AG unterliegt erneut beim LG München I
Die 22. Zivilkammer des LG München I setzt die bahnbrechende
Rechtsprechung zur sog. Umsatzbeteiligung der Akzenta AG fort.
In der Verhandlung am 5.6.2008 hat die 22. Zivilkammer (VRiLG Ruderisch,
Frau RiLG Weitnauer und RiLG Göschl) erneut deutlich gemacht, dass sie die sog. Verwaltungsverträge über Umsatzbeteiligungen unwirksam erachtet und die Akzenta AG wiederholt zur Herausgabe aller erlangten Gelder der Anleger kostenpflichtig verurteilt (u.a. Az. 22 0 1974/08).
Der Vorsitzende machte auch deutlich, dass die Kammer überzeugt davon ist, dass die Begründung „wasserdicht“ ist.
Zwischenzeitlich hat der 19. Zivilsenat des OLG München im Berufungsverfahren (Az. 19 U 2171/08) eines vorausgehenden Rechtsstreits die bahnbrechende Rechtssprechung der 22. Zivilkammer in einem rechtlichen Hinweis bestätigt und der berufungsführenden Akzenta AG dringend die Rücknahme der Berufung empfohlen.
Die klagende Anlegerin lehnte den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag der Akzenta AG, der an alle klagenden Anleger gerichtet ist, ab. Der Vergleichsvorschlag beinhaltet eine Zahlung von 30 % der vereinnahmten Gelder. Der Vergleichsvorschlag wird den klagenden Anlegern mit der offensichtlich falschen Behauptung schmackhaft gemacht, sie können im Wege der Rückgewinnungshilfe aus den arrestierten Geldern der Akzenta AG nichts erlangen, wenn die Verurteilung der Akzenta AG wegen vertraglicher Ansprüche erfolgt ist und der Einzahlende sie sich nicht als Geschädigter „aus einem Strafverfahren“ beruft.
Ebenso stellt der Vorstandsvorsitzende der Akzenta AG, de la Rosa, in einem mehrseitigen Werbeschreiben vom 8.5.2008 die Umsatzbeteiligung weiter als „großartige Idee“ dar und wirbt bei früheren Kunden mit irreführenden Darstellungen für den Kauf von neu emmitierten Aktien für 2 € pro Stück. Der Vorsitzende der 22. Zivilkammer machte deutlich, dass er den Vergleichsvorschlag der Akzenta AG für zu günstig für die Akzenta hält.
viSdP: Rudolf Appl, Rechtsanwalt
frühere Pressemitteilungen zum Thema:
1. http://www.openpr.de/news/132113/Akzenta-AG-entzaubertes-Wunder.html
2. http://www.openpr.de/news/177305/Akzenta-AG-Das-Wunder-von-Neubeuern-
wird-weiter-entzaubert.html
3. http://www.jurablogs.com/de/lg-muenchen-i-kippt-umsatzbeteiligung-der-
akzenta
4.http://www.businessportal24.com/de/Akzenta_AG_Wunder_178748.html
http://pressemitteilung.ws/node/119189
5.http://www.businessportal24.com/de/Akzenta_AG_Das_Wunder_Neubeuern_
253037.html
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» openPR.de - Pressemitteilung - Rechtsanwälte Appl - Landgericht München I kippt “Umsatzbeteiligung” der Akzenta AG
Pressemitteilung von Rechtsanwälte Appl Landgericht München I kippt Umsatzbeteiligung der Akzenta AG
