LG München I: Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server

Die für Urheberrechts-Streitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat heute den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie eines bekannten Musikstücks angeboten wurde, abgewiesen. Für die Kammer war nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Betreiber des Servers, die das Musikstück nicht selbst eingestellt hatten, jedenfalls ihre Prüfpflichten…

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Erschienen 19. April 2007 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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