LG München I: Zur Höhe des Ordnungsgeldes beim vierten Verstoß gegen die einstweilige Verfügung / 35.000,00 EUR

LG München I, Beschluss vom 06.06.2011, Az. 7 O 21691/98 § 890 Abs. 1 ZPO

Das LG München I hat entschieden, dass bei einem vierten (!) Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld von 35.000,00 EUR verhängt werden kann. Beim ersten Verstoß waren es noch 5.000,00 EUR, beim zweiten Verstoß bereits 10.000,00 EUR und beim dritten (kombinierten) Verstoß dann 15.000,00 EUR und 25.000,00 EUR (40.000,00 EUR), bevor man für einen erneuten einzelnen Verstoß ein Ordnungsgeld von 35.000,00 EUR festset…

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Themen: München , Ordnungsgeld , Zpo , Streitwert , Höhe , Beschluss , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Einstweilige Verfügung , Verstoß , Wiederholt , Zpo / Gvg

Erschienen 2. Juli 2011 auf http://damm-legal.de.

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