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LG München I: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

am 03.02.2006 von http://www.dr-bahr.com/

Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine …

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LG München I: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen für unzulässig erklärt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung …

Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist unzulässig

Rechtblog / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschrä…

Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft

Handakte WebLAWg / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung …

Landgericht München I : Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft - Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 15.03.2007- Az. 7 O 7061/06 Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stel…

LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschr…

LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht

Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…

Zur Anwendbarkeit der GPL

Handakte WebLAWg / Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts (hier: an Computerprogrammen) kann auch dann wirksam erfolgen, wenn Dritten gemäß der GNU General Public License (GPL) Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Denn durch die GPL werden lediglich ein…

Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen rechtswidrig?

Recht Medial / Der Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen für Einzelplatzlizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az.…

Open Source-Softwarelizenzen und Freeware-Lizenzen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend h…

LG München I zur Wirksamkeit von Open Source Softwarelizenzen

iuranovit / Die Lizenzbedingungen der GNU General Public License (GPL) stellen nach Ansicht des LG München I allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Die in diesen Lizenzbedingungen vorgesehene auflösend bedingte dingliche Übertragung des Nutzung…

VGH München: Sportwetten durch private Anbieter rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem hat das OVG Sachsen das Anbieten von Sportwetten durch private Anbieter für zulässig erklärt, vgl. den Aufsatz von RA Dr. Bahr OVG Sachsen: Sportwetten durch privaten Anbieter zulässig.Nun hast der Bayerische Verwaltungsgerichtsho…

(zV)Software-Flohmark: Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen

Telemedicus / Der Handel mit Gebrauchtwaren boomt. Doch beim Weiterverkauf von Software-Lizenzen ergeben sich Probleme. Denn immer häufiger wird Software nicht mehr auf Datenträgern, sondern zumindest auch online Vertrieben. Was für den Nutzer praktisch se…

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