LG München I: "Bitte lächeln..." - Zur Feststellung der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien.

1. War ein Fotograf im Besitz bestimmter Fotodateien, hat diese auf CD gespeichert und einem Dritten übergeben (hier: zur späteren Nutzung auf einer Homepage), spricht ein erster Anschein dafür, dass der Fotograf die betreffenden Fotos auch hergestellt hat und Urheber der Fotos ist. 2. Ein Anzeichen für die Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotos kann sich auch aus der konkreten Beschriftung einer (Foto-) CD ergeben. Es liegt insoweit nahe, dass durch die Nennung eines Namens auf einer CD gerade diejenige Person bezeichnet werden soll, von der die darauf enthaltenen Dateien stammen. 3. Kann ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen, spricht ebenfalls ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen. Insoweit ist auch die Behauptung eines Fotografen nachvollziehbar, dass er nicht sämtliche Fotos einer bestimmten Fotoserie vorlegen kann, weil er unbrauchbare oder nicht gelungene Foto (-dateien) gelöscht hat. Entscheidend ist, dass die verschiedenen Fotos (Fotodateien) als Teil einer Fotoserie erkennbar sind. 4. Die für eine Fotodatei gespeicherten Metadaten (bzw. EXIF-Daten) im Feld "Datum Uhrzeit des Originals" müssen nicht zwingend das tatsächliche Erstellungsdatum (hier: den Aufnahmezeitpunkt eines digitalen Fotos) wiedergeben. Gleiches gilt für das Datum der Speicherung auf einer CD. Derartige Daten sind grundsätzlich manipulierbar. 5. Entscheidend für die Frage der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien ist, dass dieser die Fotos angefertigt hat und nicht der Zeitpunkt, wann genau dies war. 6. Ein Beweisangebot mit dem Inhalt, die Urheberschaft von digitalen Fotos mittels eines Sachverständigengutachtens anhand von so genannten "Hot Pixel" als "Fingerabdruck" der Digitalkamera zu bestimmen, ist als Ausforschungsbeweis unzulässig und damit unbeachtlich. Da solche "Hot Pixel" durch Beschnitt der Fotografie oder "sonstige Manipulation" entfernt werden können, ist nicht gesagt, dass Fotodateien überhaupt solche "Hot Pixel" enthalten. 7. Die Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO. "Rechtsverhältnis" i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ist die Beziehung einer Person zu einer Person oder einer Sache, die ein mit materieller Rechtskraftwirkung feststellbares subjektives Recht enthält oder aus der solche Rechte entspringen können; bloße Tatfragen oder abstrakte Rechtsfragen können daher nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. 8. Soweit die Klage auf Feststellung der Erfinderschaft nach § 256 ZPO zulässig ist, da es sich bei der Erfinderschaft nicht lediglich um das Ergebnis eines tatsächlichen Vorgangs handelt, sondern der Begriff der Erfinderschaft vielmehr auch rechtliche Beziehungen umfasst, deren Bestehen oder Nichtbestehen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden können (BGH NJW 1979, 269, 270f), kann für die Feststellung der Urheberschaft nichts anderes gelten. Der …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 20. August 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wer ist der der Fotograf?

LBR-Blog | 11. Juni 2008 — Das Landgericht München I hatte am 23.05.2008, Az. 21 O 10753/07, darüber zu entscheiden, wie ein Fotograf seine Urheberschaft an …

LG München I: Anforderungen an die Beweisbarkeit der Urheberschaft an Fotodateien

Dr. Bücker Newsfeed | 3. Juli 2008 — Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 21.05.2008, Aktenzeichen – 21 O 10753/07 – entschieden, dass für die Frage der Urhebe…

Urheberschaft eines Digitalfotos beweisen

Anwalt Niemeyer | 6. Juni 2008 — Fotografen, die ihre Werke im Internet zeigen, kennen die Problematik: Was öffentlich zugänglich ist, kann und wird früher oder…

Beweis und Vermutung der Urheberschaft an Bildern

Recht am Bild | 24. März 2011 — Ein großer Streitpunkt der Fotorechtspraxis ist die der Urheberschaft eines Werkes – hier konkret: des Fotos. Egal ob die Urhebers…

LG München I: Beweis der Urheberschaft eines Fotos

Handakte WebLAWg | 28. Mai 2008 — In einem interessanten Verfahren hatte das LG München I darüber zu entscheiden, wer der Urheber eines Fotos ist. Diese Frage is…

LG München I: Metadaten (EXIF-Daten) kein Beweis für Urheberschaft des Fotographen von Digitalfotos

§§ Jur-Blog.de §§ | 5. Juli 2008 — LG München I, Urteil vom 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07 - Metadaten von digitalen Fotos (EXIF-Daten) sind nicht geeignet, ei…

Foto Urheberschaft Beweis: LG Hamburg: Zum Beweis der Urheberschaft an Fotos

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 17. Dezember 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. 308 O 176/09 § 97 UrhG Das LG Hamburg hatte über die Frage der Urheberschaft an Foto…

LG Nürnberg-Fürth: Urheberschaft von Fotos muss lediglich behauptet werden

hb-law.de | 10. Juni 2010 — In einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth nahm ich an einem merkwürdigen Termin am 12.05.2010 teil. Es klagte eine …

Anscheinsbeweis Urheberrecht Webseite: LG München I: Anscheinsbeweis für Urheberschaft an Digitalfotos bei Fotoserie

§§ Jur-Blog.de §§ | 3. Juli 2008 — LG München I, Urteil vom 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07 - In einer umfangreichen Entscheidung hat das LG München I ein Grundla…

Anscheinsbeweis für Urheberschaft bei Lichtbildserie

LBR-Blog | 17. November 2009 — Immer öfter müssen sich die Gerichte mit der beweisrechtlichen Wertung von Digitalfotos befassen. Das passiert, wenn der Rech…