LG München I: Übersetzer haben Anspruch auf höhere Vergütung
am 01.12.2005 von http://www.recht-blog.com
Die beck-aktuell-Redaktion berichtet von einem Urteil des LG München I.
„Übersetzer belletristischer Texte können eine Beteiligung am Umsatz des von ihnen bearbeiteten Buchs verlangen. Dies hat das Landgericht München I mit einem am 29.11.2005 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Das Gericht stützte sich auf das seit 2002 geltende neue Urhebervertragsrecht. Danach können Vergütungsvereinbarungen gerichtlich überprüft und angepasst werden, wenn das vereinbarte Entgelt nicht angemessen ist (Urteil vom 10.11.2005; Az.: 7 O 24552/04).“
Dann kann gespannt auf die Reaktionen der Verlage sein. Dies könnte zur Folge haben, dass weniger Werke in Zukunft übersetzt werden.
Quelle:
Beck-aktuell Redaktion, Verlag C. H. Beck
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