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LG München I: Amazon-Gutscheine dürfen nicht verfallen

am 25.04.2007 von http://www.dr-bahr.com/

Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies musste …

LG München I: Amazon-Gutschein darf nicht verfallen

advobLAWg / Wer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies musste nun der Internetversandhändler „Amazon.de“ erfahren, der auch …

Landgericht München I : Amazon.de - Gutscheine und Gutschein-Restguthaben dürfen nicht verfallen - Verbraucherinteresse an langer Gültigkeit des Guthabens überwiegt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 05.04.2007 - Az. 12 O 22084/06 <b>Zur Sache</b> <br> Wer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht m…

LG München (12 O 22084/06 ) Gutschein darf nicht verfallen

Recht für Verbraucher /  "Gutschein darf nicht verfallen" Urteil vom 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)     Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen…

Kein vorzeitiger Verfall bei Amazon Gutscheinen

RA Kadelke / Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies musste nun der Internetversandhändler „Amazon…

OLG München: Amazon-Gutscheine dürfen nicht verfallen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das OLG München (Az.: 29 U 3193/07) die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I bestätigt und festgestellt, dass Gutscheine des Buchhändlers Amazon nicht bereits na…

Amazon: Gutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen

blog ::: medienrecht-informationen / Die Gutscheine des Internetversandhändlers Amazon dürfen nicht nach einem Jahr verfallen. Dies hat das Landegericht München I nun in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (v. 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06) entschieden. Zu diesem…

Entspannt online shoppen: Amazon - Gutscheine verfallen nicht innerhalb eines Jahres

Selzers Law / Das Landgericht München I hat jetzt festgehalten, dass für die Gutscheine des online-Buchhändlers Amazon nicht die einjährige Verfallsfrist gilt, welche in den AGB von Amazon vorgesehen ist, sondern die (drei Jahre lange) gesetzliche Verjä…

3 statt 1

Heimspiel / Nach einer Entscheidung des Landgerichts München, (Urt. v. 5.4.2007 - 12 O 22084/06) verfallen verjähren Gutscheine des Onlinekaufhauses amazon.de nicht schon nach 1 Jahr, wie in den AGBs von amazon vorgesehen, sondern erst in der gesetzlichen Ver…

Gutscheine dürfen nicht verfallen

Handakte WebLAWg / Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind Geschenkgutscheine eine gern gewählte Alternative des Schenkens, manchmal sogar der letzte Rettungsanker, wenn einem keine gute Geschenkidee einfallen will. Der Gutschein ermöglicht es dem Gutscheininhaber eine…

LG München I: Verfall von Amazon-Gutscheinen - Eine Gültigkeitsbefristung für Gutscheine auf ein Jahr greift grundsätzlich in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung ein und ist unwirksam. Grundsätzlich gilt für Gutscheine

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Geschenkgutscheinen handelt es sich um ein kleines Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB. Diesem liegt ein kaufrechtlicher Vertrag zugrunde, bei dem der Kunde den Kaufpreis vorab an den ausgebenden Unternehmer bezahlt, dafür den Gutschei…

5 EUR-Buchgutschein bei amazon.de

mindermeinung.de / Online-Buchhändler Amazon.de belohnt jede Teilnahme an seiner Studenten-Umfrage mit einem Buchgutschein im Wert von 5 EUR. ...…

Weihnachtsgutscheine verfallen nicht…

JuracityBlog / Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Und oft werden in letzter Sekunde Geschenke gekauft, die keiner braucht; aus Einfallslosigkeit oder anderen Gründen. Wie schön, dass es Gutscheine gibt, denken sich dann viele. Aber leider leben diese Gutsc…

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