LG Mannheim: W-LAN-Betreiber haftet nicht für eigene volljährige Kinder
am 26.01.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas Urteil des LG Hamburg zur Störerhaftung von Betreibern von offenen W-LAN hat in der Internet- und Blogger-Szene für kräftigen Wirbel gesorgt. Viele sahen die Büchse der Pandora geöffnet oder hatten den drahtlosen Weltuntergang vor Augen.Jetzt stellte das LG Mannheim an einem ähnlichen Sachverhalt klar, dass eine Störerhaftung dort ihre Grenze findet, wor ein Dritter als Täter feststeht und dem Betreiber eines Internetanschlusses kein Verstoß gegen Prüfungspflichten vorzuwerfen ist.Im Fall des LG Hamburg hatte die beklagte Partei in vermeintlich geschickter Weise (aber letztendlich äusserst dämlich) vorgetragen, sie wisse nicht, wer für die Rechtsverletzungen in Frage komme, da es faktisch jeder gewesen sein könne, da das W-LAN völlig ungesichert betrtieben werde.Im hier vorliegenden Fall stand der Täter der Urhebrrechtsverletzung in Person des Sohns des Anschlussinhabers fest. Da dieser volljährig war und über Computerkenntnisse verfügte, sah das Gericht keine Verpflichtung der Eltern, den Sohn ständig im Hinblick auf die Internetnutzung hin zu kontrollieren:Soweit - wie im Streitfall - ein Anschlussinhaber den Anschluss Familienangehörigen und insbesondere seinen Kindern zur Verfügung stellt, beruht die Eröffnung des Zugangs zum Internet auf dem familiären Verbund. Prüfungs- und Überwachungspflichten sind nur insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von …
LG Mannheim: (Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P) Urheberrechtsverletzungen - Der Inhaber eines Internetanschlusses ist sowohl rechtlich als auch tatsächlich in der Lage, dafür zu sorgen, dass dieser Anschluss nicht für
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist sowohl rechtlich als auch tatsächlich in der Lage, dafür zu sorgen, dass dieser Anschluss nicht für Rechtsverletzungen genutzt wird. Soweit er dazu mangels Kenntnisse nicht in der Lage ist, muss er si…
LG Mannheim: (Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen II - Zur Frage der Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch gen…
LG Mannheim: (Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen III - Zur Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale in § 97 Abs. 1 UrhG den Anspruchssteller. Allerdings trifft den Anspruchsgegner eine sekundäre Darlegungslast. Als solche wird die Last einer Geg…
OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige und Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer ohne Täter oder Teilnehmer zu sein in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.…
Eltern haften für ihre Kinder - Störerhaftung reloaded
Law-Blog / In der ZUM 2006, 661-662 wird eine interessanter Beschluss des Landgerichts Hamburg (vom 21.04.2006, AZ 308 O 139/06) veröffentlicht. Die Entscheidung zeigt, dass die Befürchtung, die Rechtsfigur der Störerhaftung werde in zunehmend ausufernder We…
Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…
