Alle Blogs » LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,

LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,

am 15.08.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal
zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als
Störer für derartige Rechtsverletzungen durch Dritte haften. Der Internetanschlussinhaber ist grundsätzlich sowohl
rechtlich als auch tatsächlich in der Lage, dafür zu sorgen, dass dieser Anschluss nicht für Rechtsverletzungen genutzt wird.
<br><br>

2. Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit
der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber/Inhaber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen
(hier: Urheberrechtsverletzungen), die von Dritten hierüber begangen werden. Insoweit kann sich der Betreiber eines solchen WLAN-Netzes nicht
darauf zurückziehen, ihm seien lediglich die Einstellungen zuzumuten, die für den Betrieb des WLAN-Netzes unabdingbar sind.
<br><br>

3. Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale in § 97 UrhG den
Anspruchsteller. Allerdings trifft Anspruchsgegner eine sekundäre Darlegungslast. Als solche wird
die Last einer Gegenpartei bezeichnet, sich im Rahmen der ihr nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden
Erklärungspflicht zu den Behauptungen der darlegungspflichtigen Partei zu äußern (hier: Zur Frage, wer den
Internetanschluss - mittels WLAN - im betreffenden Zeitpunkt genutzt hat). Eine solche
sekundäre Darlegungslast kann insbesondere dann …

LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…

LG Mannheim: (Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen III - Zur Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale in § 97 Abs. 1 UrhG den Anspruchssteller. Allerdings trifft den Anspruchsgegner eine sekundäre Darlegungslast. Als solche wird die Last einer Geg…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…

LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die Obliege…

LG Mannheim: (Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen II - Zur Frage der Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch gen…

Internetanschlussinhaber haftet bei unverschlüsseltem WLAN

Die herrschende Meinung / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich als Störer für von diesem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung, falls er durch ein unvschlüsseltes Funknetz (WLAN) gegenüber jedermann den Zugang zum…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »