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LG Mainz: Zur Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

am 19.09.2005 von Vertretbar Weblawg

Mit Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 3 O 184/04 - hat das LG Mainz (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Beweis des ersten Anscheins für die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers spreche, wenn dieser eine hohe Anzahl von Verkäufen (hier: 252 im Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten) aufweist und unter der Selbstbezeichnung “Powerseller” auftritt. Ob jemand Unternehmer iSd § 14 Abs. 1 BGB sei, bestimme sich nicht entscheidend nach der Absicht einer Gewinnerzielung und dem Umfang der ausgeübten Tätigkeit.
Konsequenz: Die Unternehmereigenschaft des eBay-Verkäufers wird durch den Beweis des ersten Anscheins als gegeben unterstellt; es liegt dann am Verkäufer, darzulegen und unter Beweis …

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