OLG Koblenz mit pädagogischer Begründung: Streitwert im Eilverfahren 10.000 Euro
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Das Landgericht Mainz setzt mit Beschluß vom 24.7.2006 (2 O 188/06) den Gegenstandswert auf 10.000 Euro fest. Streitgegenstand war eMail-Spam an einen Rechtsanwalt.
Wenn man mit dem Landgericht Berlin davon ausgeht, das Eilverfahren hat 2/3 des Wertes des Hauptsacheverfahrens, liegt der Gegenstandwert für eMail-Spam in der Karnevalshochburg bei satten 15.000 Euro. Arme (oder arm werdende) Spammer!
Besten Dank an Herrn Rechtsanwalt Stephan Schmidt in Mainz, der mir freundlicherweise die Entscheidung zur Veröffentlichung überlassen hat.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 27. September 2006 auf http://www.aktiv-gegen-spam.de.
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