LG Magdeburg: Teurer Download – EUR 3.000,00 Anwaltskosten
Die Pressestelle des Landgericht hat am
heutigen Tage bekannt gegeben, dass mit Urteil vom 17. März 2010 (Az. 7 O 2274/09) ein Vater und dessen volljähriger Sohn verurteilt
wurden, insgesamt EUR 3.000,00 an Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Music, und Warner Music) zu erstatten.
Grundlage dieser Entscheidung war, dass der Beklagte (Sohn) in einem Strafverfahren eingeräumt hat, im Jahr 2005 über ein sogenanntes
Filesharing-Programm in einer illegal
132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u. a.) angeboten zu haben.
Hierdurch ermöglichte der Beklagte, dass andere Mitglieder des Tauschnetzwerkes Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen
Rechner als mp3-Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.
Der Vater hatte sich in dem Rechtsstreit damit verteidigt, von den Handlungen seines Sohnes nichts gewusst zu haben und nicht in der
Lage gewesen zu sein, einmal einen Computer bedienen zu können. Diese Einwendungen wies die Kammer zurück.
Der Vater hafte als Inhaber des Internetzugangs auch als Störer, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde.
Der Vater hätte sich aufgrund seiner Unkenntnis sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von „firewalls“ und
Schutzprogrammen hätte verhindert werden können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet.
Die Beklagten hatten sich zwar schon außergerichtlich strafbewehrt unterworfen, also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abgegeben, müssen nun aber für die durch die
entstandenen der Musikindustrie
in Höhe von EUR 3.000,00 aufkommen. Bei 132 Musiktiteln entspricht dies rund EUR 22,00 pro Titel. Ein legaler Download wäre weitaus
preiswerter gewesen.
Anhand der Entscheidung des Landger…
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