LG Magdeburg: Angebot eines Musikalbums per Filesharing nicht gewerbsmäßig

Das Album "Give me fire" von der Band Mando Diao war Gegenstand einer Filesharing-Abmahnung. Der so Abgemahnte wehrte sich mithilfe eines Anwalts. Dieser erstellte ihm eine modifizierte Unterlassungserklärung und schrieb auch noch einige Briefe an die Gegenseite. Dafür stellte er dem Abgemahnten eine Rechnung, die sich gewaschen hatte: Als Streitwert nahm er 50.000,- Euro an und verlangte so über 1.600,- Euro von seinem Mandanten. Das Landgericht Magdeburg hatte in der Berufungsinstanz hierüber zu entscheiden und stellte fest, dass der Streitwert zum einen überhöht sei, da das Anbieten des Musikalbums in einer Tauschbörse lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung darstelle (Urteil vom 08.09.2010, Aktenzeichen: 2 S 226/10). Zudem sei eine gewerbliche Nutzung nicht anzunehmen, da das Album nicht angeboten worden sei, um einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil zu erzielen. Der von dem Anwalt festgelegte Streitwert wurde dann um 45.000,- Euro auf 5.000,- Euro gekürzt, was aber immer noch zu Kosten von 603,93 Euro für den Abgemahnten führte. Es stellt sich also folgende Frage: Das Verfahren drehte sich also nicht um das direkte Verhältnis zwischen Abmahnern und Filesharer, sondern um das Mandatsverhältnis zwischen Filesharer und dessen eigenem Anwalt. Kann man es dennoch auch den Abmahnern selbst entgegen halten? Was die Feststellung einer "bagatellartigen Rechtsverletzung" angeht, habe ich da meine Zweifel. Das Gericht hat wohl folgende Gesichtspunkte gewertet: dass es sich nur um ein einziges urheberrechtlich geschütztes Album gehandelt hat; dass das Album nur während des eigenen Herunterladens angeboten worden sei, also nur für eine sehr begrenzte Zeit; dass der klagende Rechtsanwalt keine Ausführungen gemacht habe zum wirtschaftlichen Wert der Urheberrechtsverletzung. Insbesondere Letzteres konnte der Anwalt auch gar nicht, weil er selbst hierzu vermutlich gar keine Erkenntnisse hat - im Gegensatz beispielsweise zum Urheber bzw. Rechteinhaber, der im Falle eines Gerichtsverfahrens sehr wohl …

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Themen: Abmahnung , Tauschbörsen , Filesharing , P2p , Zweifel , Magdeburg , Gewerbliche Nutzung , Peer TO Peer , Mando Diao
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Oktober 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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