LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!
am 08.07.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Das Landgericht Leipzig entschied (Urteil vom 26.06.2008, Az. 03HK O 1452/08), dass eine wirksame
Einbeziehung des Rückgaberechts nur für den Fall stattfinde, wenn
dieses dem Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform
gem. § 126 b BGB eingeräumt werde. Genau dies sei
aber bei eBay nicht möglich.
Worum geht es genau?
Die Parteien vertreiben über eBay gewerblich Gartenhäuser.
Die Verfügungsbeklagte räumte dem Kunden in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen kein Widerrufsrecht, sondern stattdessen ein Rückgaberecht
gemäß § 312 d BGB ein. Daraufhin mahnte die Verfügungsklägerin die
Verfügungsbeklagte ab. Die Verfügungsbeklagte gab keine strafbewehrte
Unterlassungserklärung ab. Die Verfügungsklägerin beantragte daraufhin den Erlass
einer einstweiligen Verfügung.
Entscheidung des LG Leipzig
Das LG Leipzig gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung statt, da die auf der eBay-Angebotsseite der Verfügungsbeklagten
veröffentliche Rückgabebelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
würde:
„Zwar kann das Widerrufsrecht aus § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB
gemäß § 312 d Abs. 1 S. 2 BGB durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt
werden. Eine wirksame Einbeziehung des Rückgaberechts in den Vertrag findet
jedoch nur statt, wenn es dem Verbraucher bei Vertragsabschluss in Textform
gemäß § 126b BGB eingeräumt wird."
Dies sei aber bei eBay nicht möglich:
„Danach ist die auf der genannten Angebotsseite gegebene
Rückgabebelehrung keine solche, die dem Verbraucher in Textform mitgeteilt
wird. Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber
nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126 b BGB nur
gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden
Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der
eigenen Festplatte) kommt. Eine Einräumung des Rückgaberechts in Textform bei
Vertragsschluss liegt deshalb nicht vor. Der Vertrag kommt beim
Internethandel/Auktionen nämlich bereits …
LG Leipzig: Rückgaberecht & eBay - Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nach § 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht vor Vertragschluss - da nicht in Textform - möglich.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es ist zwar möglich, durch eine nachträgliche Belehrung in Textform über ein Rückgaberecht (§ 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) wirksam das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzten, wobei dann allerdings davon auszugehen ist, dass…
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