LG Köln: Zur Werbung mit Testurteilen in Prospekten / Fundstellenangabe und besondere Hinweispflichten bei Lebensmitteln?

LG Köln, Urteil vom 06.10.2011, Az. 31 O 205/11 § 3 Abs. 2 UWG, § 5 a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWG Die Wettbewerbszentrale weist auf ein Urteil des LG Köln hin, in welchem eine Prospektwerbung für Lebensmittel mit Testurteilen zur Prüfung stand. Das Gericht hat entschieden, dass bei der Angabe von Testurteilen der Stiftung Warentest oder Ökotest eine lesbare Fundstellenangabe angegeben werden muss und schließt sich damit der wohl herrschenden Rechtsprechung an (vgl. u.a. LG Tübingen m.w.N. und OLG Stuttgart). Testsiegel müssten immer vollständig angegeben werden, damit der Verbraucher die angegeben Ergebnisse nachvollziehen könne. Es sei jedoch - wenn sich die Werbung auf Lebensmittel oder an…

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Themen: Köln , Uwg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Wettbewerbswidrig , Olg Stuttgart , Lebensmittel , Stiftung Warentest , Prospekt , Werbung , Testurteil , Mindesthaltbarkeitsdatum , Test , Fundstelle , Ökotest , Charge

Erschienen 14. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.

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