LG Köln: Veröffentlichung von eMails auf Website

Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem dann gelten, wenn der Absender nicht damt rechnen muss, dass Dritte von dem Inhalt der Mail Kenntnis nehmen ode…

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Themen: Landgericht , Rosenbaum

Erschienen 19. September 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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LG Köln: Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails

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