LG Köln: Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei privatem Bilderklau 6.000 Euro
am 16.03.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlBilderklau im Internet ist strafbar und eigentlich immer unzulässig. Dennoch führt diese Rechtslage immer wieder zu Empörung und Ungläubigkeit, wenn Rechteinhaber ernst machen und ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.In Kenntnis der gesetzgeberischen Bestrebungen zur Deckelung der Erstattungspflicht von Abmahngebühren im außergerichtlichen Bereich hält das Landgericht Köln nach wie vor an der Streitwertbemessung von 6.000 Euro pro begangener privater Urherberrechtsverletzung fest (LG Köln, Urteil v. 07.03.2007, 28 O 551/06, n. rechtskräftig). Konkret ging es um Bilderklau auf eBay in einem Fall. Das Gericht hat auch zu den Besonderheiten des Eilverfahrens bei Urheberrechtsverletzungen Stellung genommen. Wir fassen die Leitsätze wie folgt zusammen:1. Bei der Streitwertbemessung ist das Interesse des Rechteinhabers an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen seine geistigen Schutzrechte zu berücksichtigen. Die gesetzgeberische Intention des verstärkten Schutzes geistigen Eigentums kann nicht ohne Auswirkung auf die Streitwertbemessung bleiben und zwar auch gegenüber Rechtsverletzern, deren individueller Verstoß nicht sehr erheblich ist. Das Vorliegen einer möglichen Änderung der gesetzlichen Grundlagen vermag nicht zu einer anderen Bewertung zu führen. 2.Ob der Rechtsverletzer mit der Urheberrechtsverletzung einen Gewinn erzielt hat, ist für die Bemessung des Streitwertes unerheblich.3.Die Behauptung, bei der im Rahmen eines eBay-Verkaufs begangenen Urheberrechtsverletzung habe es sich um einen einmaligen Gelegenheitsverkauf gehandelt, lässt die Wiederholungsgefahr und damit das Erfordernis der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht entfallen.4.Bei Lichtbildern kommt es auf eine Schöpfungshöhe nicht an, damit ein Foto Schutz genießt. Lichtbilder sind nach …
LG Köln: Erstattung von Abmahnkosten nach privatem Verkauf von Original-Software im Internet
domainundrecht.de / JurPC: LG Köln, Urteil vom 23.11.2005 (Az.: 28 S 6/05) “Wird auf einer Internetplattform eine Brenner-Software, die im regulären Handel vor Inkrafttreten des § 95 a UrhG erworben wurde, als Originalversion unter dem Zusatz “Allesbre…
Streitwert von Urheberrechtsverletzungen auf Ebay
Rechtblog / Leider ist immer wieder zu beobachten, dass aus Unwissenheit, Ignoranz oder einfach aus Faulheit ein Bild kopiert und für das eigene Angebot benutzt wird. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Bilder im Sinne des § 72 Abs. 2 UrhG gesch…
Private Urheberrechtsverletzungen
Handakte WebLAWg / Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ist auch bei einer durch einen Privatanwender begangenen Verletzung mit 6.000 EUR zu bemessen. Lichtbilder sind gemäß § 72 UrhG u…
LG Köln: Private Urheberrechtsverletzungen - Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ist auch bei einer durch einen Privatanwender begangenen Verletzung mit 6000 EUR zu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Lichtbilder sind gemäß § 72 UrhG urheberrechtliche geschützt, ohne das es auf eine Schöpfungshöhe ankommt. <br><br> 2. Wertbestimmend ist beim Unterlassungsanspruch die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die…
LG Köln: Streitwert bei unerlaubter Foto-Veröffentlichung im Internet 6.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln (Urt. v. 07.03.2007 - Az.: 28 O 551/06) hat entschieden, dass der Streitwert bei einer unerlaubten Foto-Veröffentlichung 6.000,- EUR beträgt.Bei der Streitwertbemessung ist daher das Interesse der Verfügungsklägerin an der wirkungsvo…
OLG Stuttgart: Zur Streitwertbemessung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines Wettebwerbsverstoß im Internethandel
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Streitwertbemessung wegen eines Wettbewebrsverstoßes im Internethandel ist unerheblich, ob das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteinen durch einen unmittelbaren Wettebewerb am selben Standort geprägt ist. Im Fall der Handelsplatt…
Bilderklau im Internet
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet berichtet und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Ka…
