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LG Köln: Störerhaftung des Access-Providers - Der Access-Provider haftet ab Kenntniserlangung als Störer auf Unterlassung (hier: der Löschung von Daten zur Feststellung von Daten bestimmter Kunden, gegen die Strafanzeige gestellt wurde).

am 24.09.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Der Access-Provider ist gemäß § 8 TMG für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich
und nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen
oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 7 TMG).
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2. Grundsätzlich liefert der Access-Provider nur einen relativ geringen Beitrag zu einer konkreten Verletzungshandlung,
wenn er die Rechtsverletzung nicht selbst aktiv begeht und auch keine Kenntnis von dieser hat.
Eine konkrete Überprüfung, welche Inhalte über den von ihm bereitgestellten Internetzugang vermittelt
werden, wird man ihm nicht zumuten können. Dies ist allerdings anders zu beurteilen, wenn
der Access-Provider genaue Kenntnis davon hat oder erhält, welche Verletzunghandlungen und Verstöße von seinen Kunden
begangen werden (hier: durch eine Abmahnung).
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3. Dementsprechend haftet auch der Access-Provider ab Kenntniserlangung als Störer auf Unterlassung (hier: die Löschung
der zur Feststellung von bestimmten Kunden erforderlichen Daten der hinter den im konkreten Fall mitgeteilten
IP-Adressen im Verbindungszeitpunkt stehenden Kunden, gegen die Strafanzeige wegen einer Verletzung von Leistungsschutzrechten
gestellt wurde).
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4. Gegen einen Anspruch auf Unterlassung der Löschung bestimmter Bestandsdaten von Kunden eines Access-Providers gegen die
Strafanzeige wegen einer Verletzung von Leistungsschutzrechten gestellt worden ist, …

OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider ist für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten zu denen er seinen Kunden über den bereitgestellten Internetanschluss den Zugang vermittelt, - auch nach den Grundsätzen der wettbe

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Telemedicus / Das LG Köln hat eine weitere Frage zu den Filesharing-Massenverfahren geklärt. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie lange Access-Provider die Bestandsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Das Gericht entschied: Der Provider ist dazu verp…

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Auskunftspflicht eines Access-Providers

domainundrecht.de /      JurPC: Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.04.2005, 5 U 156/04: Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden ge…

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Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Access-Provider ist bloßer Vermittler und für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt nicht verantwortlich.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2008 - Az. 6 W 10/08 Ein Internet-Provider (Access-Provider) ist für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich. So die zustimmungswürdige…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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