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LG Köln: spickmich.de reloaded - Die Bewertung und Benotung von Lehrern und Veröffentlichung persönlicher Daten dieser im Rahmen einer Internet-Bewertungsplattform kann zulässig sein.

am 24.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Die Bewertung und Beurteilung von Lehrern auf einer Internetplattform greifen dann nicht
in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Lehrer ein, wenn die Kriterien
der jeweiligen Bewertungsmodule und Zeugnisfunktionen im Zusammenhang mit der
Nennung der personenbezogenen Daten der betroffenen Lehrer Werturteile und
insgesamt Meinungsäußerungen darstellen. Ein derartiges Bewertungsforum fällt dann in den
Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. OLG Köln, Urteil
vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07 =
).


2. Dies gilt jedenfalls soweit eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen
(hier: Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. i.V.m. Art. 1 Abs. 1, und Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 GG)
nicht zu einem anderen Ergebnis führt. Insoweit findet auch eine wertende Kritik regelmäßig
ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die
Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324;
BGH NJW 2002, 1192, 1193; OLG Köln, Urteil vom 27.11.2007, Az. 15 U 142/07 =
).


3. Die Veröffentlichung von Daten zu Namen, Fächern und der Dienstzugehörigkeit zu einer Schule eines Lehrers, betreffen
grundsätzlich keine sensiblen Informationen, wenn diese Daten von jedermann auf der Homepage der Schule - hier eingestellt
mit Einverständnis des Betroffenen - abgerufen werden können und die Daten auch zutreffend sind.
Dann ist die Bekanntgabe solcher Daten auch keine ehrenrührige Tatsache.


4. Die Bewertung eines Lehrers mit Kriterien wie guter Unterricht, fachlich kompetent, motiviert, faire Noten etc.
sowie deren negatives Äquivalent betreffen nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit des bewerteten
Lehrers. Eine solche Bewertung bezieht sich auf die konkrete Ausübung der beruflichen Tätigkeit und …

OLG Köln: spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Bewertung und Benotung von Lehrern unter Nennung und Veröffentlichung persönlicher Daten der Betroffenen auf einem Internetportal.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In der Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal (hier: spickmich.de) liegt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrer gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 823, 1004 BGB analog, wenn die N…

OLG Köln: www.spickmich.de - Zur Rechtmäßigkeit der Benotung von Lehrern auf einer Internet-Bewertungsplattform und zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Angaben zur Person und Wiedergabe von Zitaten der bewerteten Lehrer.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Äußerung ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung darstellt, ist nach ihrem Inhalt, so wie sie in ihrem Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden wird, zu bestimmen (BGH NJW 1988, 1589). Vom Überwiegen d…

LG Köln: spickmich.de - Die Bewertung von Lehrern auf einer Internet-Bewertungsplattform kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. Die Veröffentlichung von Angaben zur Person eines Lehrers auf einer solchen Plattform ist zulässig, we

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Einzelne muss grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit dies von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen wird und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Ein…

Oberlandesgericht Köln : Spickmich.de - Lehrerbenotung in einem Internetportal auch nach Hauptsacheurteil weiterhin erlaubt. Vorinstanz in vollem Umfang bestätigt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Köln, Urteil vom 03.07.2008, Az. 15 U 43/08 <b>Zur Sache</b> <br><br> Nach dem am 03.07.2008 im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin…

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum “Spickmich.de”

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach dem heute im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betre…

Bewertung von Lehrern auf www.spickmich.de zulässig!

IT-Recht Blog / Wie das OLG Köln in einem nun veröffentlichten Urteil (AZ: 15 U 43/08) Anfang Juli zutreffend erklärte, sind Bewertungen von Lehrern auf dem Webportal www.spickmich.de rechtmäßig. Das OLG Köln hat die Berufung einer Lehrerin zurückgewiesen, di…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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