LG Köln: RA Rasch als Kronzeuge einer Abmahnpartnerschaft?
In einer Meldung vom 15.09.2009 (11:50) titelt die Online-News-Seite golem.de “Filesharing: Rasch muss in den Zeugenstand”. Demnach will das LG Köln “die Abmahnpartnerschaft
zwischen dem Bundesverband
(BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen
als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen werden.” Die Abmahntätigkeit des RA Rasch von Fällen des filesharing im ist einschlägig bekannt, war aber bislang nicht Gegenstand
besonderen gerichtlichen Interesses. Dies könnte sich nunmehr ändern. So hatte erst vor kurzem der Fall der Inkassoanwältin für eine
bekannte Internet-Abo-Falle, Frau RA Katja Günther vor dem AG (Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09) eine erstaunliche Wendung erfahren. So musste die Anwältin
selbst der Gegenseite die durch die Inkasso-Mitteilung verursachten Anwaltskosten ersetzen. Dabei sprach das Gericht von Beihilfe zum
Betrug.
Nun könnte ähnlicher Ärger einem der Hauptvertreter der im Bereich filesharing drohen. Immerhin hätten die namhaften Auftraggeber (z. B. hier in der
Kanzlei aktenkundig: Germany Holding GmbH, BMG Music Entertainment
(Germany) GmbH, Universal Music GmbH, u. a.) nur dann den anwaltlich behaupteten Schaden, wenn wirklich Millionen-Beträge in gestellt worden sind bzw. dies beabsichtigt war. Daran
zweifelt nun das LG nicht ohne Grund.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand
[golem.de; 15.09.09] Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie ebenfalls
Das Landgericht Köln will die Abmahnpartnerschaft zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei
Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen
werden.
5.800 Euro Abmahngebühren forderte die Anwaltskanzlei Rasch im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie von einem namentlich nicht
bekannten Filesharer. Der nahm sich, statt zu zahlen, einen Anwalt. Der Anwalt arbeitet in einer Kanzlei, die regelmäßig Filesharer
gegenüber der Musikindustrie vertritt. Dort war bekannt, dass Clemens Rasch schnell und häufig Abmahnungen mit vergleichbar hohen
Forderungen verschickt.
Angesichts der Vielzahl der Fälle fragten sich die Anwälte der Kanzlei des Abgemahnten, wie die Höhe der Abmahngebühren von 5.800
Euro von der Kanzlei Rasch berechnet wird. Angesichts von mutmaßlich 10.000 Abmahnungen, die im Jahr 2007 durch die Kanzlei Rasch
verschickt wurden, käme eine Summe von 58 Millionen Euro zusammen. In dieser Höhe hätte die Musikindustrie grundsätzlich bereit sein
müssen, die Anwaltsgebühren der Kanzlei Rasch zu zahlen, wenn die Abgemahnten die Abmahnungen nicht bezahlt hätten. </…
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