LG Köln: Händler darf Herstellermarken nicht uneingeschränkt zur Kennzeichnung seines Warenangebots nutzen
LG Köln, vom 14.08.2006, Az. 33 O 302/06 §§
14, 15 MarkenG
Das LG hat in dieser älteren Beschlussverfügung deutlich
gemacht, dass Händler fremde Herstellermarken nur eingeschränkt zur Kennzeichnung des eigenen Warenangebots verwendet werden dürfen.
Zumindest darf die händlerseitige Kennzeichnung des Warenangebots bei dem Verbraucher nicht zu dem Eindruck führen, hierbei handele
es sich um ein eigenes Produkt oder eine eigene Produktlinie des Herstellers. Im Ergebnis befasst sich der Beschluss mit dem
Unterschied zwischen (zustimmungspflichtiger) markenmäßiger und (zustimmungsfreier) beschreibender Nutzung von Kennzeichen. Beschluss
(einstweilige Verfügung)
In Sachen
der XY (Deutschland) GmbH, … , Antragstellerin zu 1), der XY Aktiengesellschaft, …, Liechtenstein, Antragstellerin zu 2),
gegen
…
haben die Antragstellerinnen die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vortage von
Markenunterlagen sowie weiterer Unterlagen.
Die vorgerichtJiche Korrespondenz hat vorgelegen.
Auf Antrag der Antragstellerinnen wird gemäß §§ 14, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der
Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgendes angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden, Ordnungsgeldes
bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
a) im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mtt dem Vertrieb von Schmuckstücken wie folgt zu werben:
“Folgende sind bei [Händlername] erhältlich:”
[Marke der XY GmbH/AG] Components
wie insbesondere geschehen in dem nachstehend wiedergegebenen Intemet-Auftritt der Antragsgegnerin: …
b) im geschäftlichen Verkehr für Schmuckstücke, insbesondere Ringe, Anhänger und Ohrschmuck die nachstehend einkopierte
Kennzeichnung zu verwenden,
[Marke der XY GmbH/AG] Components
insbesondere unter dieser Kennzeichnung Schmuckstücke anzubieten, …
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