LG Köln: E-Mails sind verschlossene Briefe - Die Veröffentlichung - privater bzw. persönlicher - E-Mails kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders/Betroffenen in Gestalt der Geheimsphäre darstellen.
1. Im Fall der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen, sind die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anzuwenden ( BGH, Urteil vom 19.04.2007 - Az. I ZR 35/04 - Internetversteigerung II = ). 2. Dem Betreiber eines Internetforums (hier gegenständlich war ein Web-Blog) ist nicht zuzumuten, jeden Bericht (Eintrag) vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine Beseitigungspflicht (rechtswidriger Inhalte Dritter) trifft den Betreiber aber immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. 3. Die Veröffentlichung - privater bzw. persönlicher - E-Mails kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders/Betroffenen in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Hierbei betrifft die Geheimsphäre den Bereich des menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll. In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen. 4. Mit dem Versenden einer E-Mail verlässt der Absender grundsätzlich nicht den heimischen Bereich und begibt sich nicht in eine allgemeine Sphäre. Dies kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der Absender die E-Mail an einen nicht abgegrenzten Personenkreis richtet und versendet; nicht aber im Fall einer an eine Person gerichteten und versandten E-Mail. 5. Eine persönliche, an eine bestimmte Person gerichtete E-Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als im Fall einer Postkarte - …
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Emails sind verschlossene Briefe?
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§§ Jur-Blog.de §§ | 18. November 2008 — LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, 28 O 157/08 - Die Veröffentlichung von persönlichen E-Mails in blogs war ein in der Sommerpau…
LG Köln: Veröffentlichung persönlicher E-Mail in Blog (Urteil)
§§ Jur-Blog.de §§ | 23. September 2008 — LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, 28 O 157/08 - Die Veröffentlichung von persönlichen E-Mails in blogs war eine, in der Sommerp…
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Law-Blog | 26. März 2008 — Der Umfang der Kommunikation per E-Mail im Alltag nimmt stetig zu. Die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die E-Mail-Ko…

