LG Köln: Zur Darlegungslast des Anschlussinhabers bei Filesharing

LG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 763/10§§ 97 Abs. 1, 2, 16, 19a UrhG Das LG Köln hat in dieser Entscheidung dazu ausgeführt, welche Umstände der beklagte Anschlussinhaber darlegen müsste, um dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung entgegen zu treten. Dies umfasst u.a.: Das Bestreiten, dass die IP-Adressen zutreffend ermittelt und zugeordnet wurden, weil dies allein bereits den Vermutungstatbestand erfülle und die Vermutungsfolge begründe. Das Bestreiten mit Nichtwissen, dass über den eigenen Internetanschluss eine Rechtsverletzung erfolgt sei, reiche dafür nicht aus. Hinsichtlich der Täterschaft müsse sich die Beklagte zur Erfüllung ihrer sekundären Darlegungslast entscheiden, ob sie für ihre Person die Rechtsverletzung unter Verweis auf andere Familienmitglieder und unter Darlegung der getätigten Kontrollmaßnahmen bestreite oder aber insgesamt eine Täterschaft in der Familie b…

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Themen: Film , Störerhaftung , Köln , Beweislast , Tauschbörse , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , P2p , Upload , Täterschaft , Download , Bestreiten , Sekundäre Darlegungslast , Filesharing News+recht

Erschienen 8. Juli 2011 auf http://damm-legal.de.

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