LG Köln: Bildnisveröffentlichung in Personensuchmaschine ohne Einwilligung rechtswidrig

Das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil v. 17.06.2009, Az. 28 O 662/08) hat entschieden, dass die Abildung von Personen in Personensuchmaschinen grundsätzlich rechtswidrig ist, wenn der Abgebildete nicht gefragt wird.

Dass das ganze Geschäftsmodell auf wackligen Füße stehen dürfte, darauf hatten wir bereits hier hingewiesen.

Obwohl das Landgericht Köln die Klage in Bezug auf den Unterlassungsanspruch aus prozessualen Gründen abweist, nimmt es doch dezidiert Stellung zu der Auffassung der Beklagten, alle im Netz befindlichen Bilder seien quasi Allgemeingut und frei verwendbar, solange diese nur nicht auf eigenen Servern gespeichert würden. Dass das Landgericht die Klage insoweit dennoch abweist, ist dem Umstand geschuldet, dass die Beklagte nach der mündlichen Verhandlung und eindeutigen Hinweisen des Gerichts eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, der Streit aber fortgeführt wurde, da es nach deren Abgabe weitere Veröffentlichungen von Abbildungen des Kl…

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Themen: Presse- Und Medienrecht , Landgericht , LG Köln, Urteil Vom 17. Juni 2009 - 28 O 662/08

Erschienen 22. September 2009 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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