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LG Köln: Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig

am 17.07.2007 von Telemedicus

Die Veröffentlichung von eigenen Bewerbungsfotos im Internet, die von einem Fotostudio angefertigt wurden, ist urheberrechtswidrig. Das stellte das LG Köln im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fest. Ein Rechtsanwalt hatte in einem Fotostudios Bewerbungsfotos anfertigen lassen und diese auf seine Internetseite gestellt. Zu Unrecht, wie das Gericht bereits Ende letzten Jahres feststellte.

Zwar hatte der Anwalt erwähnt, er wolle die Fotos auch „online“ nutzen. Die Veröffentlichung der Fotos falle jedoch nicht darunter, so die Kölner Richter:
[...] liegt indes die Auslegung näher, dass der Verfügungsbekl. das Lichtbild für Bewerbungen, auch Onlinebewerbungen, an einzelne Arbeitgeber verwenden wollte, um mittels dieser Bewerbungen seine Beraterdienste anzubieten und sich für Projekte zu bewerben. Letzteres ist von gänzlich anderer Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen des Lichtbilds auf der eigenen Website des Verfügungsbekl., mag dieses …

Eigene Bewerbungsfotos dürfen nicht ins Netz

LBR-Blog / Die Grundregel ist einfach: Veröffentlicht jemand urheberrechtlich geschütztes Material im Netz, muss er auch die entsprechenden Nutzungsrechte haben. Das gilt - und jetzt kommts - sogar für Fotos, auf denen man selbst zu sehen ist. Darüber hatte…

Passbilder im Netz - die nächste Abmahnwelle?

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Spickmich.de: Das Urteil im Volltext

Telemedicus / Die Entscheidung des LG Köln zum Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de ist nun im Volltext verfügbar. Eine Lehrerin hatte eine einstweilige Verfügung gegen das Portal erwirkt, um die Veröffentlichung ihres Namens und anderer Daten zu verhinde…

OLG Köln entscheidet über spickmich.de: Das Urteil im Volltext

Telemedicus / Das OLG Köln hat heute sein Berufungsurteil über das Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de verkündet. Wie bereits die Pressemeldung des Gerichts erahnen ließ, entschieden die Kölner Richter zu Gunsten der Betreiber: Die Bewertung von Lehrern…

LG Köln: Urheberrechte an Texturen in Second Life

Telemedicus / Der Kölner Dom ist als Textur im „Second Life“ urheberrechtlich nicht geschützt. Das entschied das LG Köln letzte Woche im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens. Zwar könne für Texturen grundsätzlich urheberrechtlich…

Spickmich.de: Das aktuelle Urteil im Volltext

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LG Hamburg: eDonkey-Links sind urheberrechtswidrig

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