LG Köln: Kein Anspruch auf Auskunftserteilung über Inhaber einer IP-Adresse nach Ablauf der Vorhaltungszeit
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.05.2009 entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gem. § 101 UrhG dann unzulässig ist, wenn von Anfang an klar ist, dass die begehrten Verkehrsdaten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr herausgegeben werden können. (Az.: 9 OH 197/09).
In dem Beschluss zu Grunde liegenden Fall fand die Antragstellerin heraus, dass einer ihrer Werke illegal auf einer Tauschbörse hochgeladen wurde. Daraufhin begehrte sie gegenüber dem Internetdienstanbieter den Namen und Anschrift der ermittelten IP-Adresse. Jedoch wurde dies seitens der Richter abgelehnt.
Das LG Köln führte zur Begründung an, dass es vorliegend am Rechtsschutzbedürfnis fehle. Die begehrten Daten könne der Internetdienstanbieter nach Ablauf der Speicherpflicht von sieben Tagen nicht mehr…
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Erschienen 28. Oktober 2009 auf http://abmahnung-medienrecht.de.
LG Köln: Filesharing - Zum Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag auf Auskunftserteilung
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Rechtsschutzbedürfnis Abmahnung: LG Köln: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsverlangen nach § 101 Abs. 9 UrhG
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S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 30. Januar 2010 — Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige…
Auskunft ZU IP Adressen: LG Offenburg: Die Auskunft für IP-Adressen bedarf keiner richterlichen Anordnung nach § 100 g, h StPO
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Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Ermittlungssoftware
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Verjährung Fälligkeit: Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen aus einer Gewährleistungsbürgschaft
Heinicke und Kollegen | 15. Oktober 2006 — LG Wiesbaden, Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 81/05 (nicht rechtskräftig) Im vorliegenden Fall machte ein Insolvenzverwalter, der die…
OLG Hamm Beschluss vom 02.11.2010: Filesharing – Keine Datenspeicherung für zukünftige Verletzung
abmahnschutz24.de | 27. Januar 2011 — Ein Rechteinhaber hat gegen einen Access-Provider keinen Anspruch auf Speicherung von erhobenen IP-Adressen und Verbindungszeit…

