LG Köln: Admin-C haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für Urheberrechtsverletzungen - hier: Contentklau - suchmaschinenoptimierte Texte

Das LG Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 01.06.2010 - 28 O 328/10 entschieden, dass der Admin-C eine Internetdomain ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für Rechtsverletzungen, die über die Domain begangen werden, auf Unterlassung haftet. Der Beschluss enthält keine nähere Begründung. Zum Sachverhalt: Unter der streitgegenständlichen Domain ist ein Online-Shop zu erreichen, welcher von einem Mitbewerber diverse suchmaschinenoptimierte Texte übernommen hat. Der Domaininhaber war nicht zu ermitteln. Daraufhin wurde der Admin-C über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt, stellte diese aber nicht ab. Dem Antrag auf Erlass ei…

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Themen: Text , Haftung , Abmahnung , Kosten , Shop , Unterlassung , Admin-c , Suchmaschinenoptimierung , Haftungsprivileg , Kenntnis , Rechtsverletzung , LG Köln , Textklau , Contentklau , Produktbeschreibung , Adminc , Double Content , Texte
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Juni 2010 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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