LG Köln: 6.000 € Streitwert pro Lichtbild

Das LG Köln hält an 6.000 € Streitwert pro Lichtbild fest udnd legt den Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung dem OLG Köln zur Entscheidung vor,

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.

Daran ändert sich Ansicht der Kammer auch die Einführung des § 97 a UrhG ni…

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Themen: Streitwert , Nutzung , LG Köln

Erschienen 4. Februar 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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