LG Koblenz: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs zwingend das Wort „regelmäßige“ verwenden!

Das LG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss, Az. 3 HK O 158/11) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbar…

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Themen: Vereinbarung , LG Koblenz

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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