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LG Koblenz: Musterwiderrufsbelehrung ist unwirksam

am 10.01.2007 von verbraucherrechtliches!

Wieder einmal hat ein Gericht die von vielen Händlern verwendete Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV für unwirksam erklärt und dürfte damit für erneute Aufregung insbesondere unter Internethändlern sorgen. Das LG Koblenz stellte im Urteil vom 20.12.2006 (Az. 12 S 128/06) fest, dass eine Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft dann fehlerhaft sei, wenn sie …

Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de

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Karl Herr am 08.03.2008 um 13:24 Uhr:

Magolino!
Habe meine Zahlung an oben genannte
Firma storniert.
wer kann mir was über diese Firma sagen
imvoraus vielen Dank.
karl herr

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